zt: Kammer : EBPD: Warum eine einheitliche Bauordnung helfen würde
Bernhard Sommer, Präsident der Kammer der Ziviltechniker*innen für Wien, Niederösterreich und Burgenland
- © zt: KammerÖsterreichs neun Bauordnungen definieren den rechtlichen Rahmen für die Errichtung von Gebäuden und legen zentrale Mindestanforderungen für Themen wie Sicherheit, Brandschutz oder Gesundheit fest. Mit der Transformation des Gebäudebestands gehen jedoch veränderte Anforderungen an dieses Regelwerk einher. Da wäre etwa die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) und die damit verbundenen Zielsetzungen des Green Deals. Bei der Umsetzung dieser Vorgaben in nationales Recht steht Österreich vor einer wichtigen Weichenstellung – nicht im „Ob“, sondern im „Wie“ der Umsetzung. Die Kammer der Ziviltechniker*innen für Wien, Niederösterreich und Burgenland (zt: Kammer) unterstützt die Zielrichtung, sieht jedoch in der konkreten Ausgestaltung kritische Punkte und plädiert für einen strukturellen Ansatz: eine österreichweit einheitliche Bauordnung.
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Wiener Bauordnung schießt übers Ziel hinaus
Der Gebäudesektor verursacht in der EU mehr als ein Drittel der CO₂-Emissionen. Dort setzt die EPBD an: Energieeffizienz steigern, Sanierungen vorantreiben, den Bestand dekarbonisieren. Entscheidend ist jetzt, wie diese Vorgaben in den einzelnen Ländern umgesetzt werden.
„Mit der Novelle der Wiener Bauordnung (dem sogenannten Wiener EU-Gebäuderichtlinie-Umsetzungsgesetz 2026) liegt nun ein konkreter Vorschlag vor. Einzelne Aspekte sehen wir kritisch, ungeachtet der notwendigen und verpflichtenden Umsetzung in nationales Recht durch die österreichischen Behörden", so Bernhard Sommer, Präsident der zt: Kammer. Der Entwurf schieße teils „über das Ziel hinaus", zugleich gelinge es nicht, die in der Richtlinie angelegte Vermischung von bautechnischen und umweltpolitischen Regelungen klar zu trennen.
Technische Detailvorgaben, die in den Augen der Kammer für die systematisch in den bundesweit abgestimmten OIB-Richtlinien – die der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften der Bundesländer dienen – zu verorten wären, werden in den Gesetzestext integriert. In Kombination mit einer komplexen, teilweise schwer zugänglichen Formulierung der Gesetzestexte führe dies zu Doppelungen, Inkonsistenzen und erhöhter Planungsunsicherheit.
Mögliche Bremsung der Sanierung
Die zt: Kammer verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf redundante und überschießende Regelungen – etwa bei Fahrradabstellplätzen, wo die neuen Vorgaben im Bestand teilweise schwer umsetzbar seien, oder bei der Verpflichtung zur Errichtung von Solaranlagen, deren Energieerträge noch dazu nur teilweise im Energieausweis berücksichtigt werden dürfen.
Insgesamt entstehe so der Eindruck, dass über das Instrument der Bauordnung Zielsetzungen gesteuert werden sollen, für die sie nicht das geeignete Instrument darstelle. Die Folgen sind für die Kammer absehbar: steigende Komplexität, mangelnde Klarheit und sinkende Bereitschaft zu sanieren. Gerade im Bestand wird das deutlich: Unklare Auflagen können Sanierungen erschweren, Verfahren verlängern und somit verteuern. Sinkt die Sanierungsrate, verliert jedoch die Richtlinie ihre beabsichtigte Wirkung.
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Effizienter wäre eine gemeinsame Bauordnung, die bundesweit gilt.Peter Bauer & Bernhard Sommer, zt: Kammer
Neun Bauordnungen – neun Wege
Damit zeigt die Umsetzung für die Kammer ein systemisches Defizit auf: Österreich hat neun Bauordnungen. Jede EU-Richtlinie muss neunmal interpretiert und neunmal umgesetzt werden. „Uns liegen diesbezüglich teils sehr unterschiedliche Umsetzungskonzepte in den anderen Bundesländern vor. Dies führt zu parallelen Prozessen, divergierenden Lösungen und uneinheitlichen Rechtslagen. Effizienter wäre eine gemeinsame Bauordnung, die bundesweit gilt. Eine solche Vereinheitlichung würde den Aufwand sowohl in der Verwaltung als auch in der Baubranche deutlich reduzieren und zugleich die Rechtssicherheit erhöhen“, sind sich Peter Bauer, Vizepräsident der zt: Kammer, und Bernhard Sommer einig.