Aus TGA 3: Kolumne : Kein Erinnerungssignal, sondern eine Alarmsirene

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Sehr geehrte Leser*innen,

Immer dominanter wird das Thema der erneuerbaren Energie. Jedoch steht der Nachhaltigkeitsaspekt oftmals im Konflikt mit den Investitionskosten. Doch endlich kann aufgeatmet werden, denn das lange Warten hat ein Ende! Die „EAG-Investitionszuschüsseverordnung Strom“ steht bereits in den Startlöchern. Am 7. Februar 2022 hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie den Begutachtungsentwurf der Verordnung erstellt.

Aber Achtung: Das hier ist kein Erinnerungssignal, sondern eine Alarmsirene. Die ersten Fördercalls lassen nämlich nicht lange auf sich warten. Das Zeitfenster für das Einreichen von Photovoltaikanlagen und Stromspeicher startet schon im März 2022 und dauert nur vier Wochen. Da bleibt nicht mehr viel Zeit. Vor allem wenn man bedenkt, was für einen solchen Förderantrag benötigt wird: Es müssen alle Genehmigungen, die Zählerpunktnummer und die Netzzusage vorliegen. Falls Ihre Planungen schon weit fortgeschritten sind, kann ich Ihnen gratulieren. Dann benötigt es nur noch etwas Verhandlungsgeschick. Denn nur Anlagen der Kategorie A (bis 10 kWp) haben einen fixen Fördersatz. Für die Kategorien B bis D ist ein maximaler Fördersatz festgelegt worden, welcher von Antragsteller*innen auch unterboten werden darf.

Welchen Vorteil bringt das mit sich?

Bei den höheren Kategorien wird nicht nur zeitlich gereiht, sondern auch nach Fördersatz. Die günstigsten Anträge werden somit zuerst gefördert. Je nach Anlagengröße erhalten Sie somit einen Investitionszuschuss von maximal 150.– bis 285.– €/kWp. Falls Ihre geplante Photovoltaikanlage zusätzlich mit einem Stromspeicher ausgestattet ist, erhalten Sie für ihn 200.– €/kWh, jedoch beschränkt auf maximal 50 kWh Speicherkapazität. Der Förderantrag lohnt sich somit allemal. Wenn bis zum Fördercall nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind, muss nicht automatisch auf den Investitionszuschuss verzichtet werden. Im August 2022 findet der nächste – und vorerst letzte – Termin des Jahres statt.

Ein Grund zu warten ist das allerdings nicht. Beim ersten Termin darf nach Bedarf nämlich auf die Fördermittel des Folgetermins zugegriffen werden. Damit die Chancen also möglichst hoch bleiben, sollte man rasch reagieren. Der konkrete Zeitraum des Fördercalls muss mindestens zwei Wochen vor Beginn auf der Internetseite der EAG-Förderabwicklungsstelle bekanntgegeben werden. Ich nehme mal an, dass die Veröffentlichung Mitte März 2022 stattfinden wird. Bis zum Fördercall von Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und Anlagen auf Basis von Biomasse ist noch eine kleine Verschnaufpause. Hier kann der Antrag im Juni 2022 eingereicht werden.

Es würde mich freuen, wenn möglichst viele die Förderaktion nutzen.