Energiewende : So will die Regierung Tempo bei den Erneuerbaren machen
Es waren intensive Tage für die österreichische Regierung bei ihrer Klausur in Mauerbach, am Donnerstag hat sie die Früchte ihrer Arbeit präsentiert – darunter auch ein angestrebter "Erneuerbaren-Turbo" für Österreich. Die türkis-grüne Koalition konnte sich auf folgendes Energie-Paket einigen:
- Schnellere Verfahren für Kraftwerke (UVPG-Novelle)
- Ausbauturbo für Photovoltaik-Anlagen (EABG + Förderungsverordnung)
- Ausbau der Biogasproduktion in Österreich (EGG + Biogasverordnung)
Mit der Ausgestaltung der drei Punkte ist ein wichtiger Schritt getan. Die diversen Gesetze und Verordnungen müssen nun im Detail ausgearbeitet werden und den parlamentarischen Prozess durchlaufen, bevor sie zu realen Gesetzesänderungen führen. Das Klimaschutzgesetz liegt allem Anschein nach weiterhin auf Eis.
Schnellere Verfahren für Kraftwerke
(Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes)
Die Novelle bedeutet konkret, dass der Energiewende in Verfahren ein besonderes öffentliches Interesse beigemessen wird. Dadurch kommt diesem Aspekt in der Prüfung hohe Bedeutung zu und Blanko-Beschwerden haben nicht mehr automatisch aufschiebende Wirkung.
Es soll keine Doppelprüfungen in Verfahren mehr geben, außerdem sollen diese besser strukturiert werden. Wenn das Landschaftsbild zum Beispiel schon in der Flächenausweisung geprüft wurde, reicht das in Zukunft. Wenn in einem Bundesland keine entsprechende Energieraumplanung gemacht wurde, können UVP-Verfahren in Zukunft begonnen werden, ohne dass eine Widmung durch die Gemeinde vorliegt. Die Zustimmung der Gemeinde wird im UVP-Verfahren eingeholt, das langwierige Widmungsverfahren muss somit nicht abgehandelt werden.
Darüber hinaus misst die UVPG-Novelle dem Bodenschutz größere Bedeutung bei. Für jedes Projekt soll es ein Bodenkonzept brauchen, das den sorgsamen Umgang mit unserer Natur sicherstellt. Die Novelle wird nun an das Parlament übermittelt und kann dort mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
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Ausbau der Photovoltaik-Anlagen
(Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz und Förderungsverordnung)
Die Regierung stockt die Förderungen für PV auf. Dieses Jahr stehen dafür insgesamt rund 600 Mio. Euro (2022 waren es 395 Mio. Euro) zur Verfügung. Außerdem soll die Förderung vereinfacht werden. Damit kann künftig auch eine Förderung beantragt werden, wenn mit der Errichtung der Anlage bereits begonnen wurde und die Fristen für die Errichtung der Anlage verlängern sich. Regeln tut das die Investitionsförderverordnung, die jetzt in Begutachtung geht.
Beim neuen Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) hat sich die Regierung auf folgende Eckpunkte geeinigt:
- Künftig soll es nur noch eine zuständige Behörde geben, die die Genehmigung erteilt.
- Für PV-Anlagen auf versiegelten Flächen braucht es keine Genehmigungen mehr, Anträge können nur aufgrund des Orts- und Landschaftsbilds zudem nicht mehr abgelehnt werden.
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Ausbau der Biogasproduktion
(Erneuerbare-Gase-Gesetz und Biogasverordnung)
Die Produktion von Grünem Gas in Österreich soll bis 2030 auf 10,5 Terawattstunden pro Jahr erhöht werden. Ausgestaltet wird der Weg dorthin im Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG), das die notwendigen Ziele und Förderungen vorgibt, um die Biogasproduktion in den nächsten sieben Jahren immerhin mehr als zu verzehnfachen.
Die Gasversorger mütssen dafür einen jährlich steigenden Anteil an Grüngas verwenden. Im Jahr 2030 sollen dem Gas in Österreich 11 Prozent Grüngas beigemengt sein. Die Regierung merkt auch an, dass Biogas natürlich eine begrenzte Ressource sei und Erdgas daher nur dort ersetzen könne, wo es keine Alternativen gibt (z.B. bei Hochtemperaturanwendungen in der Industrie).
Generell möchten wir jedoch nochmals betonen, dass wir ein der Ökostromförderung vergleichbares Marktprämienmodell für zielführender erachten als ein Experiment mit einer Versorgerquote.Michael Mock, Geschäftsführer der ÖVWG
Erste Stellungnahme der ÖVGW zum geplanten Biogas-Ausbau
„Grundsätzlich ist die Schaffung eines Gesetzes, das die Hebung der heimischen Grün Gas Potentiale unterstützt, zu begrüßen. Aus unserer Sicht ist allerdings vor allem in Hinblick auf die ehrgeizige Zielsetzung – bis 2030 10,5 TWh Grünes Gas pro Jahr in Österreich einsetzen zu wollen – das richtige Fördersystem von entscheidender Bedeutung. Da es noch keinen konkrete Gesetzesentwurf gibt, ist eine Einschätzung schwierig. Wichtig wäre jedenfalls, dass sowohl national produzierte, als auch importierte, klimaneutrale Gase herangezogen werden können, um die Ziele eines Erneuerbare-Gase-Gesetzes zu erfüllen", äußert sich Michael Mock, Geschäftsführer der ÖVWG, auf Anfrage des TGA in einer ersten Stellungnahme zu den Regierungsplänen.
Mock warnt auch, dass überschießende Strafzahlungen für Gasversorger beim Nichterreichen vorgegebener Quotenziele dazu führen würden, dass die Kosten an Endkund*innen weitergegeben werden. „Generell möchten wir jedoch nochmals betonen, dass wir ein der Ökostromförderung vergleichbares Marktprämienmodell für zielführender erachten als ein Experiment mit einer Versorgerquote", so der ÖVWG-Geschäftsführer. Ein Marktprämienmodell Gas erhöhe hingegen die Planungs- und Investitionssicherheit, da Kostensynergien auf Basis vorhandener Abwicklungsstrukturen des Ökostromfördermodells genutzt werden könnten.
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Haben Wasserkraft und Geothermie das Nachsehen?
Profitieren sollten vom Regierungsvorhaben laut aktuellem Stand sowohl Photovoltaik, Wärmepumpen, grünes Gas als auch Windkraft. Enttäuscht zeigt sich hingegen der Verein Kleinwasserkraft Österreich vom präsentierten Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz.
Mit der Ausnahme von Anlagen, welche Bewilligungen nach dem Wasserrechtsgesetz (WRG) benötigen, entstehe eine Benachteiligung für Kleinwasserkraft und Geothermie, kritisiert der Verein in einer Aussendung. Während für andere Technologien ein One-stop-Shop für die Bewilligung etabliert werden soll und eine Strukturierung und Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens vorgesehen ist, bliebe für Geothermie und Kleinwasserkraft die Vielzahl von Einzelverfahren erhalten.