EU-Gebäuderichtlinie : Unterstützung bei der EPBD-Umsetzung

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Die Europäische Kommission hat ein Dokumentenpaket zur Unterstützung der EU-Länder bei der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie veröffentlicht. Das Paket besteht aus einer delegierten Verordnung, einer Durchführungsverordnung und eine Reihe von Leitfäden, die den EU-Ländern bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bis Mai 2026 als praktische Orientierungshilfe dienen sollen.

In der delegierten Verordnung überarbeitet die Kommission den Rahmen für die Berechnung der kostenoptimalen Werte für Gesamtenergieeffizienz von neuen wie bestehenden Gebäuden. Die Durchführungsverordnung enthält Vorlagen für die Übertragung von Daten aus nationalen Datenbanken an die EU-Beobachtungsstelle für den Gebäudebestand (Building Stock Observatory, BSO), und die Leitfäden bieten Anleitungen für die Umsetzung der neuen Bestimmungen der neuverfassten EPBD.

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Delegierte Verordnung

Die delegierte Verordnung ergänzt die EPBD um einen Rahmen, der die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Neubauten und Bestandsgebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, festlegt. Dafür kommt eine Vergleichsmethode zur Berechnung des kostenoptimalen Niveaus zur Anwendung. Auch national Besonderheiten wie die Merkmale des lokalen Gebäudebestands und die klimatischen Bedingungen werden berücksichtigt. Der neue Rahmen ermöglicht es Mitgliedsstaaten, nicht nur die Gesamtenergieeffizienz, sondern auch die Emissionseffizienz von Gebäuden und Gebäudekomponenten zu bestimmen. Leitlinien ergänzen die Verordnung.

Als Hauptbezugsgröße wird hierbei die Gesamtprimärenergie (kWh/m2a) herangezogen, aufgeschlüsselt nach dem Anteil erneuerbarer und nicht erneuerbarer Quellen. Die Gesamtprimärenergie eignet sich als Messgröße nämlich besser für ein vollständig erneuerbares System, in dem unterschiedliche Gesamtenergieeffizienzwerte von Gebäuden unterschieden werden können und der nicht erneuerbare Teil der Energiesysteme schrittweise verdrängt wird. Die am Standort erzeugte und selbst innerhalb von Gebäuden verbrauchte Energie aus erneuerbaren Quellen ist dabei nicht auf den Primärenergieverbrauch anzurechnen.

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Durchführungsverordnung

Die Durchführungsverordnung stellt wiederum sicher, dass die EU-Beobachtungsstelle für den Gebäudebestand qualitativ hochwertige, vergleichbare Daten erhält und damit eine solide Datengrundlage für die Bewertung der Fortschritte im Gebäudesektor in der gesamten EU geschaffen wird.

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Leitfäden

Der neue Leitfaden mit 13 Anhängen zu spezifischen Themen beleuchtet die neuen Bestimmungen näher, gibt Auslegungshilfen und praktische Anleitungen als Antwort auf die von den EU-Ländern gestellten Fragen zur EPBD. Zu den behandelten Themen zählen der Sanierungsausweis, die Nullemissionsgebäude, Solarenergieanlagen und mehr.

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