Wohnungseigentümer*innen gegen Soravia : Triiiple-Türme: Prozessbeginn für Verfahren

Knapp ein Jahr nach dem Einbringen erster Klagen durch Wohnungseigentümer*innen der Wiener „Triiiple“-Hochhäuser gegen den Soravia-Konzern gibt es ein Update: Die ersten Verhandlungstermine stehen am 7. und 8. November bevor. Wohnungseigentümer*innen hatten – vertreten durch die Rechtsanwälte Christian Kirner und Florian Knaipp – zwei Verfahren angestrengt, zu denen sich nun auch die Soravia äußert.

Erst im September erhielten die Wohntürme den International Architecture Award 2023. Damit sei das Landmark am Wiener Donaukanal „mit einzigartigem Design, höchster Funktionalität und der innovativen, klimafreundlichen Energielösung Rivergy für Heizung und Kühlung bereits jetzt mehrfach preisgekrönt und gehört zu den bemerkenswertesten Hochhäusern der Welt", schreibt Soravia in einer Pressemitteilung. Das Flusswasserwerk, das jährlich rund zehn Megawatt Heiz- und acht Megawatt Kühlenergie erzeugt, wird nun im Prozess behandelt.

Die ersten Differenzen offenbaren sich bereits bei der kommunizierten Anzahl der Kläger*innen: Während die Wiener PR Agentur The Skills Group von 150 klagenden Eigentümer*innen spricht, heißt es von Seiten der Soravia, dass die Anzahl der Kläger*innen wesentlich kleiner, „in einem einstelligen Bereich", sei.

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Klage Triiiple
Das Foto entstand 2022 im Rahmen einer Pressebesichtigung der Triiiple-Türme . - © TGA BFJ

Streitfrage: Darf Soravia den Austro Tower versorgen?

Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Frage, ob die beklagte Soravia-Konzerngesellschaft mit der Wärme- und Kältepumpe der Triiiple-Türme auch ein Nachbargebäude (den „Austro Tower“) versorgen darf. Nach dem Rechtsstandpunkt der Kläger*innen hätte Soravia deren Zustimmung sowohl zur Nutzung der turmeigenen Anlage als auch des Leitungssystems der „Triiiple“-Türme einholen müssen, um liegenschaftsfremde Gebäude mit Wärme und Kälte zu versorgen.

Die Argumentation dahinter: Die mit der Versorgung des Austro Towers verbundene erhöhte Auslastung und Abnützung der Anlage und Leitungen bringe den Wohnungseigentümer*innen keinen Vorteil. Letztere vermuten jedoch, dass diese Energielieferung in Anbetracht der gestiegenen Energiepreise ein lukratives Geschäft für Soravia darstellt.

Bei Soravia sieht man die Sache anders: Triiiple-Bewohner*innen würden unmittelbar von Kostenvorteilen profitieren. „Durch die vertraglich vereinbarte Versorgung des Austro Tower mit Heiz- und Kühlenergie des Flusswasserwerks ist die Anlage mit geringeren Kosten für Triiiple-Bewohner*innen verbunden, da Synergien zwischen Wohn- und Büroanforderungen bestmöglich genutzt werden", liest sich im Statement des Immobilienkonzerns. Bei der letzten Abrechnung sei die gewählte Lösung „deutlich günstiger" als Fernwärme Wien gewesen, ein externes Gutachten bestätige Kostenvorteile für den Zeitraum November 2021 bis Oktober 2022. Laut dem Immobilienkonzern sei außerdem die „überwiegende Mehrheit" der Triiiple-Eigentümer*innen mit der Energielösung zufrieden, für viele sei sie zudem ein wichtiges Kriterium für die Kaufentscheidung gewesen.

Kein Erfolg bei Vergleichsgesprächen

Bisher wurden die angesetzten Verhandlungstermine für Vergleichsgespräche vertagt, wie die Eigentümer*innen informieren: Die Gespräche seien bislang erfolglos gewesen. Soravia betont, dass man aktiv seit längerer Zeit Verhandlungsgespräche forciere. Da die Kläger*innen neben der Inanspruchnahme von Leitungsrechten auch gegen die Überbindung der Wärme- und Kälteverträge rechtlich vorgehen wollen, könnten weitere Klagen basierend auf dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) folgen.

In einem Teilaspekt haben sich die Eigentümer*innen bereits durchgesetzt: Dabei handelt es sich laut ihnen um die Abrechnung von mehreren tausend Euro für ein Onlineportal zur elektronischen Fernablesung des Energieverbrauchs. Das Portal soll 2022 "aufgrund eines angeblichen Hackerangriffes" kaum funktioniert haben, wie die Wohnungseigentümer*innen kritisieren. Für Turm 1 wurde in diesem Zusammenhang eine Gutschrift zugesagt, für Turm 2 liege noch keine Rückmeldung vor.