Energiewende : Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften ins Leben gerufen

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Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) hat die Bahn für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) freigemacht. Dadurch eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten für das Vorantreiben der Energiewende: Den Strom aus der PV-Anlage des Nachbarn nutzen, die regional erzeugte erneuerbare Energie aus der Biogasanlage direkt in der Region verbrauchen. Um die Umsetzung voranzutreiben, hat das Klimaschutzministerium (BMK) den Klima- und Energiefonds beauftragt, die „Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften“ zu starten. Das am 20. September 2021 gestartete Förderprogramm „Energiegemeinschaften“ unterstützt dabei, Energiegemeinschaft erfolgreich zu gründen und umzusetzen. Dafür macht das BMK Fördermittel von vier Millionen Euro Förderbudget verfügbar.

Weg zu dezentraler Energieversorgung geebnet

Mit dem Beschluss des EAGs wurden wichtige Vorgaben aus dem „Clean Energy for all Europeans Package“ der Europäischen Union in Österreich umgesetzt. Erstmals werden lokal beschränkte Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und geografisch unbeschränkte Bürgerenergiegemeinschaften ermöglicht, bei denen sich mindestens zwei Partner zusammenschließen, um eigenerzeugte Energie zu produzieren, verbrauchen, speichern und verkaufen. Dies können natürliche oder juristische Personen, Gemeinden, oder kleine und mittlere Unternehmen sein.

Mit Energiegemeinschaften sei es allen Menschen in Österreich möglich, Teil der Energiewende zu werden, erklärt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler - und weiter: „Europaweit sind wir hier Vorreiter." Damit werde ein Paradigmenwechsel in der Energieversorgung eingeläutet, einer dezentralen Energieversorgung stehe nichts mehr im Weg. „Österreich hat die besten Voraussetzungen, internationaler Frontrunner für Energiegemeinschaften zu werden – dank unserer langjährigen Arbeit wissen wir, dass es viele engagierte Menschen gibt, die die Energiewende vor Ort umsetzen wollen und können", bekräftigt Klima- und Energiefonds Geschäftsführer Ingmar Höbarth.

Bundesländerspezifische Beratung

In den Bundesländern stehen für regionale Beratungen eigene Beratungsstellen zur Verfügung: Sie begleiten Energiegemeinschaften vor Ort von der Planung bis zur Umsetzung unter Berücksichtigung der landesspezifischen Rahmenbedingungen. „Durch die enge und hervorragende Kooperation mit der Koordinierungsstelle bieten wir hier gemeinsam eine Info- und Beratungsplattform für alle, die die Energiewende selbst gestalten wollen", freut sich Bruno Oberhuber, Geschäftsführer Energie Tirol.

Koordinationsstelle bei Klima- und Energiefonds

Die neue „Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften“ ist beim Klima- und Energiefonds angesiedelt. Als unabhängige Stelle bündelt sie Aktivitäten und Wissen zur Förderung von Energiegemeinschaften und arbeitet eng mit den Energieagenturen und -instituten in den Bundesländern zusammen. Sie soll dazu beitragen, funktionierende Energiegemeinschaften so rasch wie möglich zu etablieren. Auf ihrer Website liegt etwa bereits ein umfangreich beantworteter Fragenkatalog vor.

Die Koordinationsstelle steht in engem Austausch mit dem Klimaschutzministerium und der Regulierungsbehörde E-Control und versteht sich als Schnittstelle zu allen wesentlichen Stakeholdern wie bundesweiten Interessenvertretungen, Dienstleistern und der angewandten Forschung, sowie lokalen und regionalen Akteuren. So soll sichergestellt werden, dass die Ziele rasch und unter optimalem Einsatz von öffentlichen Mitteln erreicht werden. Geleitet wird die „Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften“ von Eva Dvorak. Sie war zuvor verantwortlich für den Bereich Erneuerbare Energien bei der Abteilung Energieplanung der Stadt Wien tätig.

Förderprogramm bereits in erster Stufe

Mit dem Förderprogramm möchte das BMK den Aufbau erster Energiegemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften in Österreich unterstützen und dadurch die Energiewende vorangetrieben. Ziel ist es, eine Initialzündung für eine breite Umsetzung zu setzen. Das Programm ist dreistufig aufgebaut (Pionier-, Sondierungs- und Integrationsphase), Einreichungen für die erste Stufe (Pionierphase) sind ab sofort bis 31.10.2021 (12 Uhr) möglich.

Stufe 1 richtet sich an die ersten, konkret umsetzbaren Energiegemeinschaften. Es werden Projekte mit einem bereits hohen Konkretisierungsgrad (“Pioniere”) gefördert. Im Rahmen der Stufe 2 des Programms wird die Vor- und Entwicklungsphase („Sondierung“) einer Energiegemeinschaft unterstützt. In dieser Phase soll ein Konzept für die Realisierung einer Energiegemeinschaft entwickelt werden. Während Stufe 3 werden zukünftige Energiegemeinschaften mit der Erstellung eines Umsetzungskonzeptes und der konkreten Umsetzung beauftragt. Ziel des Umsetzungskonzeptes ist die Gründung einer Energiegemeinschaft inklusive Monitorings über zwei Betriebsjahre.