Nationalratsbeschluss : EAG: Endlich alles geschafft?
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) hat eine wichtige Hürde genommen. Der Nationalrat erteilte seine Zustimmung zum von der Regierung vorgelegten Gesetzespaket. Zuvor wurden auf Drängen der SPÖ noch einige Änderungen vorgenommen, um die notwendige Zweidrittelmehrheit zu sichern. Das neue Förderregime für Ökostrom muss allerdings auch noch vom Bundesrat und teilweise auch von der EU-Kommission durchgewunken werden. Ergänzend dazu wurde eine Novelle zum Umweltförderungsgesetz beschlossen - sie sieht die Integration der Fernwärmeförderung in das Umweltförderungsgesetz vor, womit in den kommenden Jahren jährlich bis zu 30 Millionen Euro an Fördermitteln einhergehen.
Das steckt im Paket
Mit dem EAG soll der heimische Stromverbrauch bis 2030 zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen abgedeckt werden, bis 2040 möchte Österreich zudem klimaneutral sein. Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) sprach von "einem großen Tag für den Klimaschutz". Im Konkreten soll die jährliche Stromerzeugung bis 2030 um 27 Terrawattstunden (TWh) gesteigert werden, wobei 11 TWh auf die Photovoltaik, 10 TWh auf die Windkraft, 5 TWh auf die Wasserkraft und 1 TWh auf die Biomasse entfallen sollen. Dafür stehen in den kommenden Jahren bis zu 1 Milliarde Euro pro Jahr an Förderungen bereit. Darüber hinaus soll die Investitionssicherheit für bestehende und zukünftige Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas gewährleistet und der Anteil von national produzierten erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf 5 TWh erhöht werden. Zudem werden auch erneuerbares Gas und Wasserstoff in das Förderregime aufgenommen werden. Geschaffen wird außerdem die gesetzliche Grundlagen für private Energiegemeinschaften.
Rücksicht auf sozial schwache Haushalte
Der Abänderungsantrag soll unter anderem sicherstellen, dass sozial schwache Haushalte durch die mit der Stromrechnung vorgeschriebene Ökostrom-Pauschale nicht übermäßig belastet werden. So sind künftig mehr Haushalte als bisher zur Gänze von der Abgabe befreit, wobei als Hauptkriterium die GIS-Gebührenbefreiung festgelegt ist. Zudem wurde für weitere einkommensschwache Haushalte ein Kostendeckel von 75 Euro zulasten der übrigen Endverbraucher verankert. Übersteigen die Kosten der Ökostrom-Pauschale 100 Euro pro Haushalt, müssen auch Unternehmen anteilig mitzahlen.
Stichpunkt Förderungen
In einigen Punkten adaptiert wurden außerdem die Förderbestimmungen: So sollen Förderabschläge für Photovoltaik-Anlagen auf nicht versiegelten Flächen zur Gänze entfallen können, wenn es möglich ist, die betroffenen Flächen mit nur geringfügigen Beeinträchtigungen weiterhin landwirtschaftlich zu nutzen. Darüber hinaus ist vorgesehen, die bestehende Warteliste bei Förderansuchen im Fernwärmebereich abzubauen, was die Bereitstellung von rund 100 Millionen Euro an Fördermittel zur Folge hat, wie Lukas Hammer (Grüne) erklärte.
Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen das EAG auf die heimische Energiewirtschaft haben wird. "Die Wirksamkeit des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes hängt von der konkreten Umsetzung der Fördermaßnahmen ab. Daneben müssen auch die Länder rasch neue Förderungen schaffen, damit das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz die volle Wirkung entfalten kann", merkte etwa Dr. Johannes Hartlieb, BSc (Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH) an.
Wie die Reaktionen der Energiebranche selbst ausfielen, lesen Sie hier.