Prozess um Triiiple-Türme : Triiiple: Erste Entscheidung über Energieversorgung des Austro Towers
Ende 2022 gelangten die ersten Beschwerden von Wohnungseigentümer*innen der Triiiple-Türme an Soravia an die Öffentlichkeit. Im Zentrum der Auseinandersetzung: Die Wärme- und Kälteversorgungsverträge der Türme durch ein Flusswasserwerk.
Nach den ersten Verhandlungsterminen im November des letzten Jahres hat Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien nun am 25. Jänner ein Urteil in erster Instanz gefällt, wie die Wiener PR-Agentur The Skills Group für die Triiiple Wohnungseigentümergruppe berichtet: Der Bauträger hätte ihre Zustimmung zur Versorgung eines weiteren Hochhauses aus der Triiiple-Wärmepumpe einholen müssen.
Von Seiten der Soravia heißt es in einem ersten Statement, dass man von der eigenen „Vision, CO2-neutral zu bauen" auch nach einer erstinstanzlichen Entscheidung in einem zivilrechtlichen Verfahren nicht abrücke.
Versorgung des Austro Towers infrage
Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Frage, ob die beklagte Soravia-Konzerngesellschaft mit dem Flusswasserwerk der Triiiple-Türme auch ein Nachbargebäude, den Austro Tower, versorgen darf. Nach dem Rechtsstandpunkt der Kläger*innen hätte Soravia deren Zustimmung sowohl zur Nutzung der turmeigenen Anlage als auch des Leitungssystems der „Triiiple“-Türme einholen müssen, um liegenschaftsfremde Gebäude mit Wärme und Kälte zu versorgen (TGA berichtete).
⇨ Die darauf eingereichten Unterlassungsklagen wurden nun vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien in erster Instanz entschieden: Der Soravia-Konzern hätte deren Zustimmung einholen müssen – sowohl zur Nutzung der turmeigenen Heizräume als auch des Leitungssystems der Türme zur Versorgung anderer Gebäude. Da der damit verbundenen erhöhten Auslastung und Abnützung kein Vorteil für die Wohnungseigentümer*innen gegenüberstehen würde, hätten die zugrundeliegenden Verträge nicht ohne deren Einverständnis abgeschlossen werden dürfen.
Soravia will Berufung einlegen, wie der Konzern informiert – man könne die erstinstanzliche Entscheidung im zivilrechtlichen Verfahren bezüglich Rechtsstandpunkt und Begründung nicht nachvollziehen. Das Unternehmen verdeutlicht zudem, dass die Verträge eine Weiterleitung von Wärme und Kälte über die Triiiple-Grundstücke an Dritte durchaus ermöglichen würden. „Da lediglich zwei Wohnungseigentümerpartner und ein Wohnungseigentümer geklagt haben, ist für Soravia fraglich, ob die restlichen 150 Wohnungseigentümer dieses Vorgehen tatsächlich unterstützen", liest sich im Statement dazu. Sollte sich das Urteil in den weiteren Instanzen bestätigen, könnte es dennoch haarig für die Energieversorgung des benachbarten Hochhauses werden.
Wie der rechtliche Disput sich nun entwickelt, ist schwer einzuschätzen, beide Parteien zeigen sich gesprächsbereit. „Unsere Mandanten sind unverändert bereit, die bislang erfolglos gebliebenen Vergleichsgespräche konstruktiv fortzusetzen“, teilen die Rechtsanwälte Christian Kirner und Florian Knaipp mit, kündigen erforderlichenfalls jedoch weitere Schritte an. Da sich die Wohnungseigentümer*innen abseits davon auch gegen die Wärme- und Kälteverträge rechtlich vorgehen wollen, seien die Anwälte bereits beauftragt worden, weitere Klagen vorzubereiten. Auch Soravia sei bestrebt, mit den handelnden Akteuren in Gespräche zu treten, um die Gerichtsverfahren allenfalls außergerichtlich beizulegen, heißt es.
Wärmepumpe statt Fernwärme
Der zweite Streitpunkt ist die grundsätzliche Wärme- und Kälteversorgung der betroffenen Wohntürme sowie des benachbarten Austro Towers. Beim Verkauf der einzelnen Wohnungen noch vor Baubeginn sei ursprünglich ein Anschluss an das Wiener Fernwärmenetz vorgesehen gewesen, so die Wohnungseigentümergruppe. Sie moniert, dass der Bauträger davon eigenmächtig Abstand genommen und stattdessen Wärme- und Kälteversorgungsverträge mit der SEM Anlagen GmbH abgeschlossen habe. Erfahren hätte man von der Errichtung der Flusswärmepumpe erst aus den Medien.
Soravia berichtet hingehen davon, dass die „überwiegende Mehrheit" der Triiiple-Eigentümer*innen mit der Energielösung zufrieden sei; für viele sei sie auch ein wichtiges Kriterium zugunsten der Kaufentscheidung gewesen. Außerdem bestreitet der Konzern, dass eine Alternative zur Fernwärme Wien für Wärme- und Kälteversorgung vertraglich nicht vorgesehen gewesen wäre.
Darüber hinaus sehen sich die Kläger*innen durch die Contracting-Verträge mit der SEM im Gegensatz zu klassischen Fernwärmeverträgen benachteiligt. Sie würden nun fixe, verbrauchsunabhängige Grundpreise zahlen, die sie als "deutlich überhöht" bezeichnen. Auf 20 Jahre gerechnet, schätzen die klagenden Eigentümer*innen, dass sich die daraus entstehenden Mehrkosten auf mehrere Millionen Euro belaufen würden. Die Verrechnung von Grundkosten sei Verrechnungsbestandteil jedes Vertrages, entgegnet hingegen Soravia und ergänzt, dass der Grundpreis jenem der Fernwärme Wien entsprechen würde: „Die Behauptung einiger weniger Kläger, besagte Preise seien überhöht, trifft daher schlichtweg nicht zu."