Förderprogramm „Energiegemeinschaften 2024“ : Zwei Millionen Euro für Energiegemeinschaften

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Die Zahl an Energiegemeinschaften in Österreich wächst stetig - insgesamt gibt es hierzulande mittlerweile mehr als 1.800 solcher Gemeinschaften. Regionale erneuerbare Ressourcen nutzen, die sozialen Vorteile maximieren und gemeinsam nachhaltig wirtschaften - genau das ermöglichen Energiegemeinschaften, die seit mehr als drei Jahren in Österreich gegründet werden können. Zu einer solchen schließen sich beispielsweise Privatpersonen, Gemeinden und Unternehmen zusammen. Mit dem Förderprogramm „Energiegemeinschaften 2024“ unterstützt der Klima- und Energiefonds weiterhin die Gründung innovativer Energiegemeinschaften. Zur Verfügung stehen in der aktuellen Ausschreibung 2 Mio. Euro, dotiert aus Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK).

Für Klimaschutzministerin Leonore Gewessler sind Energiegemeinschaften eine Erfolgsgeschichte: „Energiegemeinschaften ermöglichen es, selbst erzeugte erneuerbare Energie mit Nachbarn, Familie und darüber hinaus zu teilen. Das schafft Unabhängigkeit, aber auch mehr Zusammengehörigkeit mit anderen Mitgliedern der Gemeinschaft. Wir sehen außerdem, dass sich der Trend fortsetzt. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien fördern Energiegemeinschaften die lokale Energiewende, kurbeln die Wirtschaft an und reduzieren den Ausstoß von Treibhausgasen.“

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Wer wird gefördert?

Erneuerbare-Energiegemeinschaften können zwischen natürlichen Personen, Gemeinden, Rechtsträgern von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder kleinen und mittleren Unternehmen gegründet werden, Bürgerenergiegemeinschaften zwischen natürlichen und juristischen Personen sowie Gebietskörperschaften.

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen
als Netzzugangangsberechtigte sind gemäß § 7 Abs. 1 Z 54 ELWOG 2010 „natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die Netzzugang begehrt, insbesondere auch Elektrizitätsunternehmen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist“.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Planung und Umsetzung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG), Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) sowie gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA), die als Vorbild- und Musterprojekte mit innovativem Charakter dienen können und einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen. Die Projekte müssen ein Set an technologischen, sozialen, organisatorischen und ökologischen Kriterien wie etwa den Einsatz unterschiedlicher Erzeugungstechnologien, die Verbindung mit E-Mobilität, die Adressierung von Energiearmut oder konkrete Maßnahmen zur Berücksichtigung von Gender & Diversität erfüllen.

Es werden unter anderem Beratungsleistungen, Informationsveranstaltungen, Planungsarbeiten und Umweltstudien gefördert. Die maximale Finanzierung pro Förderungsnehmer*in (inkl. Bonus) beträgt 20.000 Euro.

Förderbonus für Energiegemeinschaften

Bei Nachweis der tatsächlichen Gründung bzw. Erweiterung der Energiegemeinschaft bzw. Inbetriebnahme der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage binnen sechs Monaten durch Vorweisen des Netzzugangsvertrags und/oder einer (ersten) Abrechnung der Energiegemeinschaft bzw. Betriebsvertrages der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage gegenüber ihren Mitgliedern, wird ein Bonus von bis zu max. 50 Prozent der Kosten ausbezahlt (in Summe darf die Förderung max. 100 % der beantragten Kosten nicht übersteigen).

Wie wird gefördert?

Einreichungen sind ab 07.10.2024 bis 31.03.2025 (14 Uhr) je nach verfügbaren Budgetmitteln möglich. Diese Fristen für Auswahlrunden wurden festgelegt:

  • 29.11.2024, 24 Uhr
  • 31.01.2025, 24 Uhr
  • 31.03.2025, 14 Uhr

Nach Einreichung bewertet, reiht und genehmigt das Präsidium des Klima- und Energiefonds im Anschluss an die Auswahlrunden. Im Fall einer positiven Entscheidung erhalten die Antragsstellenden einen Förderungsvertrag – ausgezahlt wird nach Übermittlung der Endabrechnung des Endberichtes.

⇨ Mehr Informationen gibt es bei der Abwicklungsstelle KPC.