Aus TGA 1-2: Forum Wasserhygiene : Wasserschäden durch periodische Desinfektionsmaßnahmen

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Die thermische Desinfektion stresst nicht nur die Mikroorganismen, sondern das gesamte System. Die über Gebühr erwärmten Werkstoffe dehnen sich aus, sofern bei hartem Wasser keine entsprechenden Maßnahmen gesetzt werden, steigt die Kalkausfällung und führt zu Ablagerungen, die ihrerseits wieder einen idealen Nährboden für Mikroorganismen bilden. Darüber hinaus reduzieren die hohen Temperaturen auch die Lebensdauer der Installationswerkstoffe, sind diese doch auf Dauertemperaturen von maximal 70 °C ausgelegt. 100 Stunden bei 80 °C altern beispielsweise Trinkwasserrohre um 50 Jahre. Mögliche Folgen sind Wasserschäden durch Undichtigkeiten.

Nicht präventiv, sondern anlassbezogen

Die keimtötende Wirkung der thermischen Desinfektion wirkt nur dort, wo die Temperatur von mindestens 65 °C oder 70 °C auch wirklich erreicht wird. Werden nicht alle peripheren Armaturen geöffnet, so verbleiben Legionellen im System und haben im Anschluss an die Desinfektionsmaßnahme alle Zeit der Welt, den freigewordenen Lebensraum wieder zu besiedeln. Dazu finden sie sogar ein hervorragendes Nahrungsangebot in Form des organischen Materials aus den zuvor abgetöteten Mikroorganismen vor. Die Desinfektionsmaßnahme wirkt nur dort nachhaltig, wo auch wirklich gespült wird.

Aus diesen Gründen ist es längst etablierte, allgemein anerkannte Regel der Technik, eine thermische Desinfektion niemals präventiv, sondern nur anlassbezogen durchzuführen. Schon die ÖNORM B 5019 hält ganz klar fest: Die installationstechnischen Maßnahmen sind Grundvoraussetzung einer erfolgreichen Sanierung und dürfen nicht durch verfahrenstechnische Maßnahmen zur Reduktion von Mikroorganismen ersetzt werden. Nur im Bedarfsfall wird das System hochgeheizt und alle betroffenen Anlagenteile und Entnahmestellen werden mit der beaufschlagten Temperatur von 70 °C für mindestens 3 Minuten oder alternativ 65 °C für mindestens 10 Minuten gespült. Damit die benötigte Wärmemenge bereitgestellt werden kann, ist es zulässig, den Durchfluss an den Entnahmestellen soweit zu reduzieren, dass die erforderliche Temperatur gehalten werden kann. Nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch zum Abkühlen der Kaltwasserleitungen auf eine hygienisch unkritische Temperatur ist im Anschluss an eine thermische Desinfektion unbedingt eine umfassende Kaltwasserspülung erforderlich.

Spülmaßnahmen

Werden Anlagen entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant und errichtet, liegt die Ursache einer auftretenden mikrobiologischen Kontamination in den meisten Fällen in einem nicht bestimmungsgemäßen Betrieb. Dieser liegt vor, wenn das Wasser längere Zeit in einzelnen Bereichen der Hausinstallation stagniert. Ist eine entsprechende Entnahme durch die reguläre Nutzung nicht gewährleistet, so sind gemäß ÖNORM B 5019 Spülmaßnahmen zu setzen. Andernfalls wird auch der Erfolg der Desinfektionsmaßnahme nicht von langer Dauer sein und die Keimzahl wieder auf ein nicht tolerierbares Ausmaß ansteigen. Spülungen können beispielsweise durch das Reinigungspersonal durchgeführt werden. Stehen die erforderlichen Ressourcen nicht zur Verfügung, sind automatische Spülsysteme am Point-of-Use die erste Wahl.

Fazit

Desinfektionsmaßnahmen sind ein Spiel mit dem Feuer. Wenn sie unbedingt erforderlich sind, ist ihr Einsatz unbestritten. Das präventive, periodische Hochheizen als Alternative zu einem bestimmungsgemäßen Betrieb ist allerdings schon längst nicht mehr zeitgemäß und führt zu Schäden an der Installation.