EU-Richtlinien : ESG ist mehr als Gebäudemonitoring: Die Auswirkungen auf Planer*innen und Betreiber*innen
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Die EU ist gerade im Begriff, den Gebäudesektor als einen der Hauptverursacher von CO2-Emissionen rigoros zu regeln, damit die Klimaziele eingehalten werden können. Ich möchte an dieser Stelle nicht diskutieren, ob die neuen Regelungen über das Ziel hinausschießen und leistbares Wohnen unmöglich machen, sondern mich nur auf die Auswirkungen auf uns Planer*innen und Betreiber*innen konzentrieren.
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Fast jeden Monat erscheint eine neue Richtlinie oder Verordnung der EU mit dem Ziel, Gebäude energieeffizienter zu machen und den Verbrauch durch Monitoring und Optimierungzu senken. Bei diesen Regelungen ist nun zwischen dem Monitoring, den Energieoptimierungsvorgaben und den Regulierungen für die nicht-finanzielle Berichterstattung zu unterscheiden.
Lösungen für das Monitoring haben wir Planer*innen seit vielen Jahren umgesetzt. Statt das diese freiwillig waren sind sie nun verpflichtend. Große Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten und mit einem Umsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro haben ein „Managementsystem“ nach nationalen, europäischen oder internationalen Normen anerkanntes regelgebundenes Energie- oder Umweltmanagementsystem ein zu richten, das die
- Energieflüsse in einem Unternehmen erfasst, abbildet und bewertet;
- Einsparmaßnahmen vorschlägt;
- einer externen Kontrolle unterliegt;
- laufend Verbesserungen und Qualitätssicherungen gewährleistet.
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Beispiel Bundes-Energieeffizienzgesetz EEffG
Aber nicht nur Unternehmen sind - wie auch teilweise bisher schon - verpflichtet, Maßnahmen um zu setzen. Auch der Gebäudebestand ist betroffen. Das bedeutet, dass sie auch unter bestimmten Umständen im Bestand nach zu rüsten sind. Ein Beispiel ist das Bundes-Energieeffizienzgesetz.
Laut diesem müssen in bestehenden und neuen Gebäuden mit mehreren Wohnungen sowie oder in Mehrzweckgebäuden, die über eine zentrale Anlage zur Wärme- oder Kälteerzeugung oder über ein Fernwärme- oder Fernkältesystem verfügen, individuelle Verbrauchszähler und Heizkostenverteiler installiert werden, um den Wärme- und Kälteverbrauch der einzelnen Einheiten zu messen. Das muss dann gemacht werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und gemessen an den potenziellen Energieeinsparungen technisch und kosteneffizient durchführbar ist.
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Das gilt auch für eine zentrale Anlage zur Wärmeerzeugung für Trinkwarmwasser. Derzeit sind weitere Gesetze die etwa flächenmäßig große Gebäude betreffen, kurz vor der Beschlussfassung. Diese Planungen kennen wir schon, meist handelt es sich um den Einbau von geeichten Subzählern. Auch das Monitoring für die Energiemanagement Systeme kennen wir aus dem Planungsalltag.
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Die Datenqualität wird entscheidend
Die Systeme für die nicht-finanzielle Berichterstattung verlangen aber nach einer viel höheren Datenqualität. Wie im Bereich der Finanzbuchhaltung müssen alle Daten genau, rechtzeitig, richtig erfasst werden und dann unveränderlich gespeichert werden. Hier reichen meist die Verbrauchsdaten pro Monat oder auch pro Jahr. Aber diese müssen nach den oben beschriebenen Kriterien erfasst und gespeichert werden, denn ab 2026 oder spätestens 2027 wird die Datenerhebung und -speicherung von den Wirtschaftsprüfern geprüft werden. Bis dahin reicht eine „limited opinion“, also eine stichprobenartige Prüfung.
Das bedeutet, dass die von uns geplanten und realisierten Systeme diese Datenqualität liefern müssen, sprich, im Falle eines Internet- und oder Stromausfalls alle Daten weiter gemessen und dann verfügbar sein müssen. Dazu ist es aber notwendig, dass Daten gepuffert und mit einer Servicequalität weitergeleitet werden. Das können die meisten Geräte, aber es muss konfiguriert und teilweise der Programmcode der SPSS-Dateien dementsprechend angepasst werden.
Einfach die bisher verwendeten Lösungen im Bereich HKLS und Elektrotechnik zu verwenden ist zu wenig. Es ist bei der Planung auf diese Anforderungen Rücksicht zu nehmen. Die TU Wien ist daher sowohl mit großen Herstellern von Regelungstechnik, aber auch mit Planer*innen im Austausch, damit sie geeignete Lösungen kostengünstig planen und umsetzen können.
Bei Fragen können Sie mich gerne kontaktieren