Das bedeutet ein großes Umdenken für die Planung sowohl bei Neubauten, aber vor allem bei Renovierungen. Hier sollen nicht nur beim Tausch der Anlagen erneuerbare Energieformen eingesetzt werden, sondern es steht ein Stilllegungsgebot für bestehende Anlagen im Raum. Bei Austausch und Renovierung ist daher der Einsatz der üblichen Warmwasserbereitungs- und Heizungsanlagen in den meisten Fällen nicht mehr möglich.
Laut dem Entwurf soll auch die dezentrale Warmwasserbereitung und Heizung konsolidiert werden. Dies stellt große Herausforderungen vor allem bei älteren Wohnbauten, wo diese Form der Versorgung die Mehrzahl der Gebäude betrifft. Die aktuellen Alternativen sind aber begrenzt. In größeren Kommunen kann man natürlich auf Fernwärme setzen. Aber erst vor Kurzem hat mir ein Planer einer Generalsanierung in einem Innenstadtbezirk von Wien seine Probleme damit geschildert:
Das Gründerzeitgebäude kann leider nicht an die Fernwärme angeschlossen werden, auch in diesem Fall würden erhebliche Kosten für den Anschluss und den Betrieb auf die Nutzerzukommen. Eine Photovoltaikanlage ist aufgrund der Vorgaben nur in einem sehr beschränkten Maße möglich, die nur einen geringen Teil der benötigten Energie zur Verfügung stellen kann. Eine Tiefenbohrung ist aufgrund der Grundstücksgröße und Geometrie nicht möglich. Bei der Luft-Wärmepumpe ist die Traglast, die Vibration und vor allem die Geräuschentwicklung ein großes Problem, das somit auch zu erheblichen Kosten führt. Noch mehr stellt sich aber die Frage, ob der lokale Stromversorger die notwendige Leistung überhaupt zur Verfügung stellen kann.
Der Planer zeigte sich im Gespräch ratlos, welche Lösung er nun dem Eigentümer vorschlagen soll. Leider ist diese Schilderung kein Einzelfall. Die Planer*innen stehen also vor einem größeren Wandel in ihren Ansätzen. Die kurzfristige Gesetzgebung erhöht hier den Druck und die geringen Alternativen sowie die anderen einzuhaltenden Gesetze, wie Lärmschutz und die Anrainerinteressen, versprechen ein interessantes Jahr 2023.
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