ÖGNI zu klimaaktiv-Interpretation der EU-Taxonomie : „Kein österreichisches Schicksal, sondern ein einheitlich Europäisches"

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Mitte März hat klimaaktiv einen Leitfaden rund um den Themenkomplex EU-Taxonomie veröffentlicht (TGA berichtete). Das Fazit: Der klimaaktiv Gebäudestandard erfülle bereits jetzt zahlreiche Anforderungen der EU-Taxonomie und erleichtere Unternehmen die Nachweisführung beim Taxonomie-Check. Nun hat sich mit der ÖGNI (Österreichische Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft) eine NGO mit Gebäudezertifizierungs-Expertise kritisch zu den Inhalten des klimaaktiv-Leitfadens geäußert.

Keine automatische Erfüllung

Zwei Jahre und zwei Monate habe es von der ersten Schulung von ÖGNI-Auditor*innen zu EU-Taxonomie-Advisors bis zur ersten Stellungnahme von klimaaktiv zum Themenkomplex der EU-Taxonomie gedauert, beginnt die ÖGNI ihre Stellungnahme. Weil man bei der NGO bedacht darauf sei „über den eigenen Tellerrand zu blicken", hat sich die NGO die Interpretation von klimaaktiv durchgesehen, wie sie in einer aktuellen Aussendung informiert. In vielen Punkten stimme die Interpretation mit den eigenen Auslegungen überein, so die Bilanz. In manchen Punkten vertrete die ÖGNI jedoch „aus begründeter Überzeugung oder bereits gemachter Erfahrung" eine andere Meinung.

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Etwas schärfer legt die ÖGNI nach, dass die von klimaaktiv „deutlich" hervorgestrichene „Nähe zum BMK" bei der Lösung der Herausforderungen der EU-Taxonomie irrelevant sei. „Hier ist die EU-Kommission entscheidend, mit der die ÖGNI über das World Green Building Council und ihrer Tochterfirma CPEA (Climate Positive Europe Alliance) in Brüssel bereits im direkten Austausch steht. Die EU-Taxonomie ist kein österreichisches Schicksal, sondern ein einheitlich Europäisches", heißt es weiter.

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Auch wenn klimaaktiv seine „Nähe“ zum BMK deutlich hervorstreicht, ist das bei der Lösung der Herausforderungen der EU-Taxonomie irrelevant.
Aussendung der ÖGNI

Über das klimaaktiv-System seien derzeit keine EU-Taxonomie-Bewertungen möglich, ebenso gebe es keine automatische Erfüllung bei klimaaktiv-plakettierten Gebäuden, schließt die ÖGNI ihr Urteil. Die NGO stützt ihre Einschätzung darauf, dass sie Projekte seit 2021 nach den EU-Taxonomie-Kriterien gutachterlich bewertet, bei einer ÖGNI- Zertifizierung wird auch die Überprüfung (der Anforderungen) der EU-Taxonomie angeboten.

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Auszug aus der Durchsicht der ÖGNI

  • Umweltziel Biodiversität – Stichwort Bodenverbrauch:

Klimaaktiv ermögliche laut ÖGNI eine milde Auslegung bei der Bebauung von Böden. Die NGO plädiert hingegen auf die strikte Auslegung der Verordnung. Die Baulandwidmung werde unter Umständen und nur mit einem diesbezüglichen Disclaimer als Nachweis akzeptiert, bis es ein klares Statement seitens der Kommission gebe. Die ÖGNI betont, in dieser Frage in direktem Kontakt mit der EU-Kommission zu sein.

  • Ermittlung Global Warming Potential:

Derzeit wird das GWP bei klimaaktiv nicht mit den Elementen, wie in der Taxonomie gefordert, ermittelt, kritisiert die ÖGNI zudem.

  • Nachweisführung Klimaschutz:

Laut klimaaktiv sei die Nachweisführung für bestehende Gebäude der Energieklasse A derzeit „eigentlich nicht anwendbar“, die ÖGNI beruft sich darauf, unter Berücksichtigung der Erreichung des Schutzziels einen Nachweisweg aufzuzeigen.

  • Auswahl wesentlicher Beitrag:

Aktuell besteht bei einer Taxonomie-Konformitätsprüfung die Möglichkeit auszuwählen, ob als wesentlicher Beitrag gemäß Taxonomie die vorhandenen Anforderungen an das Umweltziel Klimaschutz (Annex I) oder die Anforderungen zur Anpassung an den Klimawandel (Annex II) berücksichtigt werden. klimaaktiv empfiehlt, Annex I (Klimaschutz) anzuwenden. Bezüglich Annex II gibt es aktuell keine Erläuterungen von klimaaktiv. Die ÖGNI und empfiehlt, entweder durchgängig nach Annex I oder Annex II zu berichten.