Grünes Gas : Erneuerbare-Gase-Gesetz – Rückmeldungen auf Ministerratsbeschluss

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© Karin Jähne - stock.adobe.com

Die Bundesregierung hat heute das Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG) in Begutachtung geschickt. Mit diesem Gesetz wird der Ausbau der heimischen Biogasproduktion bis 2030 fixiert. Insgesamt sollen in Österreich dann jährlich mindestens 7,5 Terawattstunden Grünes Gas in das Gasnetz eingespeist werden.

Die Versorger müssen dabei im Jahr 2030 jeweils 7,7 Prozent des heute verwendeten Erdgases durch heimisches Biogas ersetzen. Dieser Anteil steigt bis zum Erreichen des Ziels jährlich. Angerechnet werden kann nur Biogas, das in Österreich erzeugt wird. Importe zählen nicht zur Quote. Die entsprechenden Eckpunkte des Gesetzes wurden auf der Regierungsklausur Anfang Jänner vereinbart (TGA berichtete) und durch Expert*innen des Klimaschutzministeriums umgesetzt. Die Öffentlichkeit kann nun 6 Wochen lang Stellungnahmen zum Entwurf abgeben* – einige Branchenverbände haben ihre Einschätzung bereits kundgetan.

*Das Erneuerbare-Gase-Gesetz muss danach mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament verabschiedet werden.

Das Erneuerbare-Gase-Gesetz macht die Misthaufen in Österreich zu Kraftwerken. Die Idee ist einfach und trotzdem bestechend logisch: Wir können aus Holzresten, aus landwirtschaftlichen Abfällen oder aus dem Biomüll grünes Gas produzieren.
Leonore Gewessler, Klimaschutzministerin

Positiv gestimmt, ...

Kompost & Biogas Verband

Der Kompost & Biogas Verband sieht den vorliegenden Begutachtungsentwurf des Gesetzes positiv. Endlich bekomme Branche den Rechtsrahmen zur Produktion und Einspeisung von Grünem Gas, durch die geplante Quotenregelung und dem im Entwurf festgelegten Hochlauf der Grüngasproduktion entstehe auch die nötige Planungssicherheit für die Produzenten, lobt der Verband. Derzeit speisen bereits 15 Anlagen durch Aufbereitung von Biogas das erzeugte Biomethan in das österreichische Erdgasnetz ein. Die Umstellung bestehender Biogasanlagen auf die Gasnetzeinspeisung solle laut Verband dabei der nächste Schritt sein und so sicherstellen das die Quotenverpflichtung von Beginn an erzielbar ist.

„Der heutige Beschluss des Erneuerbaren-Gas-Gesetzes im Ministerrat ist nach der Einigung der Parteien in der Regierungsklausur ein weiterer wichtiger Schritt bei der Transformation von Österreichs Gassystem", betont Norbert Hummel, Biogas-Obmann des Kompost & Biogas Verbandes. Dass das Gesetz nun, innerhalb kurzer Zeit nach der Regierungsklausur im Jänner, in Begutachtung gehe, zeige, dass die Regierung es ernst meine. Hummel ergänzt: „Klimaneutralität 2040 geht nur, wenn auch unser Gasnetz eine Energiewende erlebt. Und diese kann sich nur erneuerbar und nachhaltig gestalten. Ein Meilenstein dazu wurde heute gelegt. Jetzt gilt es, dieses Tempo beizubehalten und das Gesetz rasch zur Beschlussfassung im Parlament zu bringen."

Erneuerbare Energie Österreich

Auch von Seiten des Verbandes Erneuerbare Energie Österreich schlägt dem EGG durchaus Wohlwollen entgegen. „Erneuerbare Gase sind ein gewichtiger Faktor für Österreichs Energiewende und die Energiesicherheit hierzulande. Sie können die Abhängigkeit Österreichs von fossilen Gasimporten massiv reduzieren. Außerdem muss unsere Energieversorgung bis 2040 vollständig klimaneutral funktionieren. Das kann nur gelingen, wenn wir bei erneuerbaren Gasen eine starke Basis durch heimische Produktion schaffen", weiß Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ. Laut der Expertin werde Österreich nicht nur aus der Abhängigkeit von erpresserischen Regimen befreit, sondern neue Exportchancen könnten durch Technologieentwicklung erschlossen werden. Für Energie, Klima und Wirtschaft in Österreich sei das eine Win-Win-Win-Situation.

>> Lesen Sie auch: Europäische Kommission definiert erneuerbaren Wasserstoff

Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin Erneuerbare Energie Österreich  (EEÖ)
Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin EEÖ - © Kleinwasserkraft Österreich

... aber auch Einwände

Fachverband Gas Wärme

„Als Fachverband Gas Wärme begrüßen wir den Vorstoß der Politik, den im Regierungsprogramm angekündigten Ausbau von Grünem Gas voranzutreiben“, sagt Peter Weinelt, Obmann des Fachverbands Gas Wärme (FGW) und Stellvertretender Generaldirektor der Wiener Stadtwerke. Der Fachverband kritisiert jedoch, dass die Regierung beim Heben der Grün-Gas-Potentiale auf ein Quotenmodell mit einer Lieferantenverpflichtung setzt, anstatt auf ein Marktprämienmodell, wie es auch beim Ausbau von Ökostrom angewendet wird.

Bei dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf ortet der Verband jedenfalls Nachbesserungsbedarf. Die Versorgerquote müsse so gestaltet werden, dass das heimische Biogaspotential effektiv gehoben wird – ohne dabei gleichzeitig Kostensteigerungen für Endkund*innen zu verursachen. Beim Fachverband stützt man sich dafür auf folgende Argumente:

  • Ausgewogenes Verhältnis bei etwaigen Strafzahlungen: Versorger müssten bei Nicht-Erfüllen der vorgegebenen Quote eine Strafzahlung entrichten. Hier gilt es laut Fachverband beim Festsetzen der Höhe dieser Zahlung mit Augenmaß vorzugehen. Einerseits sei klar, dass eine Strafzahlung einen Anreiz setzen müsse, die Quote in Zukunft mit Grünem Gas zu erfüllen, andererseits müsse jedoch folgendes berücksichtigt werden: Die Höhe der Strafzahlung determiniert den künftigen Grün-Gas-Preis. Zu hohe Strafzahlungen würden von Biogasanlagenbetreibern als Benchmark herangezogen und preistreibend wirken. „Eine Ausgleichszahlung muss auf Basis einer nachvollziehbaren Formel nach oben, aber vor allem auch nach unten anpassbar ausgestaltet werden. Der Ansatz, künftig einfach nur einen Fixbetrag von überhöhten 20 Cent/KWh festzusetzen, ist nicht sachgerecht“, kritisiert Weinelt.
  • Vorgabe der „Klimaneutralität 2040“ nur teilweise umgesetzt: Das EGG stellt nur auf österreichisches erneuerbares Gas (etwa Biomethan oder aus Ökostrom erzeugtem Wasserstoff) ab. Gleichzeitig verfolgt das Gesetz die Zielsetzung, die Gasversorgung bis 2040 zur Gänze auf erneuerbares Gas umzustellen. Der Fachverband plädiert dafür, sich bei der Zielsetzung an das Regierungsprogramm zu halten und spätestens ab 2030 Grüne Gase aus dem In- und Ausland für die Quotenerfüllung zuzulassen.

Der Fachverband Gas Wärme weist zudem darauf hin, dass es keinem Biogas-Kunden erklärbar sei, weshalb für CO2-neutrales, erneuerbares Gas eine Erdgasabgabe und CO2-Steuer zu entrichten sei. Die im Erdgasabgabengesetz vorgesehene Befreiung für Biogas von der Erdgasabgabe und der CO2-Steuer müsse daher im Zuge des EGG umgesetzt werden.

In eine ähnliche Kerbe schlug Michael Mock, Geschäftsführer der ÖVWG und des FGW, nach der Regierungsklausur in einem ersten Statement zum EGG. >> Hier zu lesen

Die Grün-Gas-Quote laut aktuellem Entwurf
2024 0,7 %
2025 1,05 %
2026 1,75 %
2027 2,8 %
2028 4,2 %
2029 5,95 %
2030 7,7 % – jedoch insgesamt mindestens 7,5 TWh

Zum Entwurf des EGG: https://www.bmk.gv.at/recht/be...

Ansprechpartner: Servicestelle Erneuerbare Gase

Mit 2023 setzt die Österreichische Energieagentur im Auftrag des BMK die bundesweite Servicestelle Erneuerbare Gase (SEG) um. Die neue Servicestelle versteht sich als unabhängige Informations- und Beratungseinrichtung zu Fragen der Erzeugung und verstärkten Nutzung erneuerbarer Gase. Als „One-Stop-Shop“ will die Servicestelle für Beratung und Information, Kommunikation inklusive einer Online-Plattform sowie Marktbeobachtung und Standortanalysen zur Verfügung stehen. Das Angebot richtet sich an Interessensvertreter*innen, Produzent:innen und Versorger*innen von erneuerbaren Gasen, Projektentwickler*innen, Finanzierungseinrichtungen sowie an die breite Öffentlichkeit. Gleichzeitig fungiert die Servicestelle als Schnittstelle zwischen Forschung, Wirtschaft und Förderinstitutionen.

Zum Zeitplan: Das Projekt startet im ersten Quartal 2023 mit dem Launch der Website inklusive Kontaktmöglichkeiten. Parallel dazu baut das Team der Österreichischen Energieagentur das Informations- und Beratungsangebot sukzessive auf- bzw. aus. Die Projektlaufzeit beträgt fünf Jahre (2023 bis 2027).