Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen : Die smarte, kleine Schwester der Energiegemeinschaften
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen sind in Österreich rechtlich seit 2017 nach § 16a ElWOG möglich. Sie sind sozusagen die „kleine Schwester“ der Energiegemeinschaften und gewinnen vor allem im urbanen Raum sowie bei Gewerbeimmobilien rasant an Bedeutung. GEAs erlauben es mehreren Netznutzern, lokal erzeugte Energie innerhalb eines Gebäudes oder alle über einen gemeinsamen Hausanschlusspunkt versorgten Einheiten zu teilen. In der Praxis stammt diese Energie meist von Photovoltaikanlagen (PV) auf dem Dach, kann aber auch aus Batteriespeichern oder hausinternen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) kommen.
Die Umsetzung ist deutlich einfacher als bei den bekannteren Energiegemeinschaften. Der Anlagenbetreiber schließt mit den Strombeziehern einen Abnahmevertrag, beantragt über die Website von ebutilities eine Marktpartnernummer und meldet eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage beim jeweiligen Netzbetreiber an. Die Gründung einer eigenen Rechtsperson entfällt, wodurch die steuerlichen und administrativen Hürden deutlich geringer sind als bei Energiegemeinschaften.
Dies spart in der Administration Zeit und Kosten. Anfangs bremsten fehlende Smart Meter und geringe Bekanntheit in der Bevölkerung den Markthochlauf. Mittlerweile sind die technischen Voraussetzungen – insbesondere die flächendeckende Einführung von kommunikativen Smart Metern – weitgehend gegeben und die Anzahl der Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen wächst im Windschatten der Energiegemeinschaften rasant. Auch TGA-Planer*innen werden zunehmend mit Anfragen von Hauseigentümern, Genossenschaften und Hausverwaltungen zum Thema „Gemeinschaftliche Stromnutzung“ konfrontiert.
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Vielfältige Einsatzbereiche für GEAs
Der klassische Anwendungsfall von Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen sind Mehrparteienhäuser, in denen Wohnungseigentümer*innen oder Mieter*innen den Dachstrom nutzen können, während der jeweilige bestehende Stromlieferant weiterhin die Reststromlieferung übernimmt. Doch das Potenzial reicht über diesen Anwendungsfall weit hinaus:
- Planer*innen von Gewerbeimmobilien mit mehreren Nutzer*innen können GEAs schon in der Planungsphase berücksichtigen, um dauerhaft niedrige Energiekosten durch den vollständigen Entfall von Netzkosten zu sichern.
- Unternehmen jeder Größe, auch Großbetriebe, dürfen an GEAs teilnehmen – anders als bei erneuerbaren Energiegemeinschaften, wo die Teilnahme von Großunternehmen untersagt ist. Dies ermöglicht auch die Teilnahme von Filialen bei Großbetrieben.
- Contractingmodelle ermöglichen es Dritten, die Anlage zu errichten und zu betreiben. Eigentümergemeinschaften profitieren von günstigem Strom, ohne selbst investieren zu müssen.
Technische Gestaltung und Abrechnung
Die technische Umsetzung kann an den jeweiligen Anwendungsfall angepasst werden. So kann eine GEA auf unterschiedliche Weise in die Gebäudeinfrastruktur integriert werden. Die gängigsten Varianten sind dabei:
- Überschusseinspeise-Variante am Allgemeinzähler: Die PV-Anlage speist direkt den Allgemeinstrom (Lift, Beleuchtung etc.), überschüssiger Strom wird anteilig an die Teilnehmer*innen verteilt. Was nicht verbraucht wird, wird über den Energieliefervertrag vergütet.
- Volleinspeise-Variante: Die PV-Anlage erhält einen eigenen Zähler, und ihr Ertrag wird exakt zwischen Allgemeinverbrauch und einzelnen Nutzer*innen aufgeteilt. Auch hier wird der Überschuss vom Lieferanten abgenommen.
Die Zuteilung der erzeugten Strommenge kann entweder dynamisch oder statisch erfolgen und wird durch den Übertragungsnetzbetreiber durchgeführt. Bei der dynamischen Zuordnung wird die jeweils in der Viertelstunde produzierte Strommenge auf die Verbraucher, entsprechend dem jeweiligen Verbrauch in der Viertelstunde, aufgeteilt. Bei der statischen Zuordnung wird die produzierte Energiemenge in der Viertelstunde nach einem zuvor definierten, fixen Aufteilungsschlüssel aufgeteilt. Nicht im Gebäude verbrauchter Strom wird automatisch in das öffentliche Netz eingespeist und über den bestehenden Energieliefervertrag der Erzeugungsanlage abgerechnet.
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⇨ Dieser Artikel stammt aus dem TGA-Planerjahrbuch 2026. Darin erwarten Sie folgende Highlights:
- Zukunftstrends: Gemeinschaftliche Stromerzeugung, nachhaltiges Heizen im mehrgeschossigen Wohnbau, Human Centric Lighting, bauwerksintegrierte Photovoltaik und Gebäudebegrünung – das erwartet die Branche
- Referenzen von der integral geplanten Produktionsstätte bis zur Geothermie hinter historischer Straßenfassade
- Innovative Projekte: Fugenlose Bäder, Refurbishment im Projektgeschäft, Seewasserkraftwerk in Bregenz, „Open BIM“ im Spitalsbau und weitere Leuchtturmprojekte
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Energy Sharing: Raum für Kreativität und neue Businessmodelle
Rund um das Thema Energy Sharing hat sich bereits eine Reihe neuer Businesskonzepte entwickelt. Beispiele dafür sind Prepaid-Konzepte, welche die Abrechnung von Stromguthaben über die Gemeinschaft ermöglichen, oder die Integration von Ladepunkten in die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage. Diverse Dienstleister bieten hier bereits Unterstützung bei der Umsetzung dieser Konzepte an.
Effizienzsteigerung und Sektorenkopplung
Zur Optimierung des Eigenverbrauchs können auch Batteriespeicher eingebunden werden. Ebenso möglich ist die Kombination mit steuerbaren Verbrauchern (z. B. Wärmepumpen, Ladepunkte für E-Mobilität etc.), die sich automatisch einschalten, sobald Überschussstrom verfügbar ist. Für eine solche Echtzeitsteuerung sind allerdings zusätzliche Mess- und Kommunikationssysteme erforderlich, die von den Planer*innen im Gesamtsystem eingebunden werden.
Mehrfachnutzung und Kombination mit Energiegemeinschaften
Eine Erzeugungsanlage kann neben der Teilnahme an einer GEA auch an bis zu vier weiteren Energiegemeinschaften teilnehmen. Dafür ist lediglich die Vorabdefinition statischer Teilnahmefaktoren für jede Gemeinschaft nötig. So lassen sich unterschiedliche Sharingkonzepte kombinieren und damit auch wirtschaftlich als Portfolio optimieren.
Chancen für Planung, Betrieb und TGA-Branche
Im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) eröffnen sich neue Geschäftsfelder:
- Planungsbüros können GEAs von Anfang an in ihre Energiekonzepte integrieren.
- Gebäudetechnik und Energiemanagement profitieren von Schnittstellen für Echtzeit-Lastmanagement.
- Hausverwaltungen können sich mit neuen Abrechnungs- und Monitoringservices positionieren.
Mit dem kontinuierlichen Preisrückgang bei PV-Anlagen und Batteriespeichern, der steigenden CO₂-Bepreisung sowie dem politischen Ziel der Klimaneutralität bis 2040 wird die gemeinschaftliche Eigenversorgung zunehmend attraktiver – nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich. Abschließend lässt sich feststellen, dass Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen mehr sind als nur eine „kleine Schwester“ der Energiegemeinschaften. Dank ihrer rechtlichen Einfachheit, technischen Flexibilität und wirtschaftlichen Attraktivität entwickeln sie sich zu einem zentralen Baustein der urbanen Energiewende. Für Eigentümer*innen, Betriebe und die gesamte TGA-Branche eröffnet sich hier ein zukunftsträchtiges Feld, in dem sich ökologische Verantwortung und ökonomischer Nutzen ideal verbinden.
Über den OVE
Der Österreichische Verband für Elektrotechnik (OVE) beschäftigt sich seit mehreren Jahren intensiv mit den Themen Energiegemeinschaften und Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen. Bei Runden Tischen diskutieren Expert*innen aus den Bereichen Wirtschaft, Netzbetreiber und Behörden regelmäßig offene Fragen zu den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. 2024 hat der OVE erstmals den Digitalisierungspreis für Energiegemeinschaften vergeben. Er ging an die Reisenbauer Solutions GmbH für ein Energiemonitoring-System, das Energiegemeinschaften lokales Energiemanagement und Verbrauchsoptimierung ermöglicht. Die OVE Academy vermittelt in den Zertifikatslehrgängen „Manager*in von Energiegemeinschaften“ und „Energiewendecoach“ praxisnahes Wissen über die Umsetzung nachhaltiger Energieprojekte. Lehrgangsleiter ist der Autor dieses Textes, Roland Matous.