Initiative Raumluft : Klassenräume: Kein gesetzlich verankerter CO2-Grenzwert in Sicht

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Mit der Initiative Raumluft hat sich der Branchenverein ZULuft die Luftqualität in Klassenzimmern auf die Fahnen geheftet.

- © Abzal - stock.adobe.com

Im März 2024 hat der Verein ZULuft mit der "Initiative Raumluft" eine Petition zur gesetzlichen Verankerung von Parametern für die Raumluftqualität in Bildungseinrichtungen gestartet. Denn es gibt eklatante Defizite bei der Luftqualität in österreichischen Klassenzimmern, wie kürzlich die TU Graz in einer landesweiten Studie nachwies. In über 75 Prozent der untersuchten Klassenräume der Richtwert für die tägliche mittlere CO₂-Konzentration von 1.000 ppm überschritten. Im Winter kletterte diese Quote sogar auf 88 Prozent. In Einzelfällen lagen die stündlichen mittleren CO₂-Spitzen bei über 6.900 ppm, also fast beim Siebenfachen des Richtwerts.

Seit dem Start der Petition schaffte es 2024 und 2025 ins Parlament. Grund dafür waren etwa die Neuwahlen und eine Neukonstituierung des zuständigen Ausschusses. „Unser Thema wurde hier mehrfach behandelt, vertagt und zwischen den Regierungsparteien diskutiert. Letztlich ist es aber so, dass unser Wunsch nach Festlegung einer CO₂-Obergrenze auch trotz der großen Unterstützung von Ihnen bzw. vielen weiteren ExpertInnen vorerst nicht in Erfüllung geht", schreibt Initiativensprecher Wolfgang Hucek im neuesten Update zur Petition. Woran das Anliegen letztendlich gescheitert ist.

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1.000 ppm – Was es mit dem Grenzwert auf sich hat

Der Grenzwert von 1.000 ppm CO₂ ist nach dem deutschen Mediziner Max von Pettenkofer benannt und gilt als zentrale Orientierung für die Luftqualität in Innenräumen. Er beschreibt die Konzentration von Kohlendioxid (parts per million) und dient als Indikator für den Frischluftanteil. Kohlendioxid gilt für sich genommen zwar nicht als Luftschadstoff, seine Konzentration in der Raumluft wird aber seit langer Zeit als Indikator für die Luftqualität herangezogen. Studien zeigen, dass ab der Schwelle von 1.000 ppm Konzentrations- und Leistungsfähigkeit sinken, Müdigkeit zunimmt und die Infektionswahrscheinlichkeit über Aerosole steigen kann. In Österreich ist dieser Grenzwert u.a. in der OIB-Richtlinie 3 und der ÖNORM H 6039 festgelegt.

Verstreute Zuständigkeiten bei Schulgebäuden

Das österreichische Budgetdefizit und der Fakt, dass Raumluftqualität nicht im aktuellen Regierungsprogramm verankert ist, haben es der Petition erschwert, das notwendige Gehör zu finden. „Ich merke auch kritisch an, dass der Föderalismus kein Vorteil ist. Eine Schule ist zwar eine Schule und ein Gebäude ein Gebäude, egal ob im Burgenland oder in Tirol. In Österreich ist dieses Thema aber nicht zentral zu regeln", so Hucek. 

In Österreich können nämlich können Bund, Land oder Gemeinden als sogenannte „Schulerhalter“ für die Gebäude unterschiedlicher Schulformen zuständig sein: Allgemein bildende höhere Schulen und berufsbildende mittlere und höhere Schulen liegen in der Verantwortung des Bundes, Berufsschulen in jener der Länder und Volksschulen, Mittelschulen, Polytechnische Schulen sowie Sonderschulen in jener der Gemeinden. Auf Länderebene hätten sich vor allem Bundesländer mit großen Gebäudebeständen gegen eine gesetzliche Grundlage für Raumluftqualität ausgesprochen: „Die Argumentation reicht von Vorurteilen und falsch verstandener Expertise bis hin zu rationalen Gründen (Budget)."

Wolfgang Hucek, Initiativensprecher von ZULuft Austria und Geschäftsführer von Trox Austria, im Nationalrat.

- © ZULuft Austria

Lehren aus der Pandemie

Was jedoch geregelt ist: Reagierend auf die Pandemie hat das österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS) seine raumluftrelevanten Angaben 2023 überarbeitet. Davon umfasst sind Angaben zur Bedeutung der Raumluft, zu Raumkonzepten und Personenverteilung, Nutzerverhalten, Lüftungskonzept, Infektionsschutz, CO₂-Belastung in Innenräumen, Luftfeuchte, zur erforderlichen Außenluftzufuhr – auch für Sporthallen – sowie zur Sanierung und Nachrüstung von Bestandsgebäuden. 

Im Mai 2023 hat das damalige Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) außerdem die Entscheidung getroffen, Bundesschulen im Neubau generell mit mechanischen Be- und Entlüftungsanlagen auszustatten. „Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Schultypen nur mehr mit Lüftungsanlagen neu gebaut oder bei Sanierungen damit aufgerüstet werden - auch wenn kein eigenes Gesetz über 1.000 ppm CO₂ dafür geschaffen wurde", lautet auch Huceks Fazit.

Übrig bleiben die Schultypen im Verantwortungsbereich von Ländern und Gemeinden sowie Privatschulen. Dort wird weiterhin projektspezifisch entschieden, etwa auch bei Sanierungsprojekten, wo die Nachrüstung von den baulichen, räumlichen und technischen Voraussetzungen sowie den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig ist.

>> Warum Stoßlüften in Klassenräumen keine sinnvolle Lösung ist

Römische Raumluft

Trotzdem zieht der Verein auch positive Lehren aus der Petition: Was bleibe, sei eine große Aufmerksamkeit für ein Thema, das spätestens bei der nächsten Grippewelle oder hochsommerlichen Temperaturen in Klassenzimmer wieder präsent sein werde. Der abschließende Aufruf: „Bleiben wir positiv: dranbleiben! Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut. Beziehen auch Sie bitte dieses Thema immer in Ihre Gespräche mit ein. Dann schaffen wir auch das."

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