Soll nun eine Bestandsaufnahme und Beschreibung der Hausinstallation erstellt werden, bleibt nur der Versuch, den Weg des Wassers vom Hauseingang bis zu allen jemals vorhandenen Entnahmestellen zu verfolgen. Hilfestellung dabei gibt der Leitfaden CEN/TR 17801 für die Umsetzung des Wassersicherheitsplans in Gebäuden. Im Zuge der Systembeschreibung werden alle Anlagenteile des Gebäudes inklusive der Betriebseinstellungen, Betriebsweisen, Nutzungshäufigkeiten, Nutzungsgruppen und besonderen Anforderungen erfasst. Dabei sollte im ersten Schritt mit viel Hausverstand herangegangen werden, um möglichst frühzeitig herauszufinden, ob es überhaupt sinnvoll ist, eine exakte Bestandsaufnahme durchzuführen, oder ob es angesichts des Zustands der Hausinstallation nicht ohnedies kostengünstiger ist, eine Erneuerung vorzunehmen. Schließlich ist eine genaue Bestandsaufnahme in einem größeren Objekt sehr zeitaufwendig und mit erheblichen Kosten verbunden.
Ausgehend von der Istzustands-Analyse, der Betriebsweise, den Nutzungshäufigkeiten, den Nutzungsgruppen und den besonderen Anforderungen kann auf Basis einer Risikobewertung ein Sanierungs- und Hygieneplan erstellt werden. Besonders zu beachten sind dabei Zweit-, Ferien- und Vorsorgewohnungen, denn diese werden nur unstetig oder überhaupt nicht genützt und sind dennoch außerhalb des Zutrittsbereiches der Immobilienbesitzer*innen. Dort, wo es erforderlich ist, sind Maßnahmen zur Risikobeherrschung zu treffen. Das können installationstechnische Maßnahmen sein, wie beispielsweise Umbauten, Instandsetzungen oder Erneuerungen, oder aber auch Maßnahmen in der Betriebsführung, wie beispielsweise Spülmaßnahmen selten genützter Entnahmestellen. Trotz der angespannten Betriebskostensituation zählt dazu insbesondere die Einhaltung und erforderlichenfalls Anhebung der Warmwassertemperaturen.
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