Sanierungskonzept : Planung als Fördervoraussetzung
Österreich saniert zu wenig. Die Sanierungsrate liegt bei 1,6 Prozent, für die Erreichung der Klimaziele ist eine Verdoppelung auf 3 Prozent notwendig – und zwar rasch. Gleichzeitig gibt es für die thermische Sanierung 2026 kein Geld mehr aus der Bundes-Sanierungsoffensive. In Wien kann diese Zeit jedoch zur Vorbereitung genutzt werden. Dort gibt es seit 2021 nämlich eine Förderung, die lange unter dem Radar geflogen ist: Jene für die Erstellung eines umfassenden Sanierungskonzepts für Mehrfamilienwohnhäuser, seit 2024 gibt es sie auch für kleinere Wohnhäuser. Weil für die die Erstellung des Konzepts nur Ziviltechniker*innen, Baumeister und technische Büros der entsprechenden Fachrichtungen zugelassen sind, werden Planer*innen damit quasi zur Fördervoraussetzung.
>> Sie wollen wissen, wie es mit den Klima-Förderungen weitergeht? Abonnieren Sie unsere TGA-Newsletter – mit uns bleiben Sie informiert! Hier geht’s zur Anmeldung!
Richtlinie regelt Konzeptumfang
Ziel eines solchen Sanierungskonzepts ist es, Maßnahmen wie Dämmung der Gebäudehülle, Heizungstausch und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen gleichermaßen zu berücksichtigen. Inhaltlich muss das Konzept eine Bestandsaufnahme bzw. Bauteilfeststellung, einen Energieausweis, thermische Sanierungsmaßnahmen, die Prüfung der Sommertauglichkeit, haustechnische Sanierungsmaßnahmen, Möglichkeiten für solare Energienutzung, eine Kostenschätzung und einen Hinweis auf lukrierbare Förderungen umfassen. In einem optionalen Teil kann das Konzept zusätzlich zum Beispiel auch zur Prüfung eines Dachgeschossausbaus oder weiteren Maßnahmen dienen. Als technische Mindestanforderungen gelten die Regelungen der Wiener Bauordnung und der OIB-Richtlinie 6.
>> Der Neubau produziert den Sanierungsbedarf von morgen
Für Einfamilien-, Kleingartenwohn- und Reihenhäuser beträgt die Förderhöhe maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten, gedeckelt bei 1.000 Euro. Für Zweifamilienhäuser erhöht sich dieser Betrag auf 1.500 Euro und für Gebäude ab drei Wohneinheiten auf 5.000 Euro. Außerdem muss die Baubewilligung des Gebäudes mindestens 20 Jahren alt sein. Die Förderung kommt gerade bei Mehrfamilienhäusern gut an: Wurden 2022 etwa 10.000 Euro an Fördergeldern ausbezahlt, stieg die Summe 2025 auf rund 750.000 Euro an. Für Eigenheime wurden 2025 insgesamt 14.000 Euro Förderung abgeholt.
Tirol fördert auch
Eine ähnliche Schiene gibt es auch in Tirol. Dort wird die Erstellung eines Sanierungskonzeptes mit Berechnung eines Energieausweises oder Renovierungsausweises durch eine befugte Person für ein Wohnhaus gefördert. Darin sind die thermische Qualität der Gebäudehülle, die energetische Effizienz der Haustechnik, die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger und die Reduktion der CO₂-Emissionen zu beachten. Für Gebäude mit Baubewilligungen, die über zehn Jahre alt sind, gibt es entweder 25 Prozent der förderbaren Kosten als Einmalzuschuss oder 35 Prozent der Anfangsbelastung des Bankkredites als Annuitätenzuschuss, maximal jedoch 3.200 Euro.
>> Zur Förderung in Wien geht's hier
>> Zur Förderung in Tirol geht's hier