Erneuerbare Energiegemeinschaft : Regionaler Energieversorger ermöglicht Teilen von Photovoltaik-Strom ohne EEG

Bild aus der Vogelperspektive auf ein großes Gebäude mit PV-Anlage am Dach.

Das KWG Sonnengeschenk ist eine neuartige Idee, wie Überschussstrom aus der PV-Anlage verschenkt werden kann

- © KWG

Photovoltaik-Strom ohne Energiegemeinschaft teilen: Der regionale Energieversorger KWG bringt ein neuartiges Modell zum Teilen des Photovoltaik-Stroms auf den Markt, ganz ohne Energiegemeinschaft oder App. „Mit dem KWG Sonnengeschenk haben wir uns etwas absolut Neuartiges überlegt, damit unsere Kund*innen Ihren PV-Überschuss an Freunde oder Verwandte verschenken können,“ berichtet sich Peter J. Zehetner, Geschäftsführer bei KWG. Dazu brauche es für EWG-Kund*innen keine Gründung einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft mehr, sondern nur einer Anmeldung.

Bisher hatten Besitzer*innen von Photovoltaik-Anlagen die Möglichkeit Ihren Überschussstrom zum Marktpreis zu verkaufen oder in Form einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG) zu teilen. Die Gründung und Verwaltung einer EEG stellt jedoch einen nicht unbeträchtlichen Aufwand dar. „In den letzten Monaten haben wir zahlreiche Anfragen bekommen, in welchen Menschen ihren Überschuss zum Beispiel an die Tochter oder den Vater verschenken wollte. Für diese Situationen mit wenigen Personen ist eine EEG aufgrund des administrativen Aufwands oft wenig attraktiv", erklärt Zehetner.

Ich bin davon überzeugt, dass wir mit unserem "Sonnengeschenk" den Zeitgeist treffen.
Peter J. Zehetner, Geschäftsführer bei KWG

Wie man anderen ein "Sonnengeschenk" macht

Der Wert des "Sonnengeschenks" wird auf Basis der jeweiligen Abrechnung des Geschenkgeber bestimmt und umfasst die gesamte an KWG in einem Abrechnungszeitraum gelieferte elektrische Energiemenge in kWh multipliziert mit dem durchschnittlichen Strombezugspreis (Energiearbeitspreis) des Geschenkgebers in Euro/kWh. Ein Rechenbeispiel dazu:

Der Geschenkgeber liefert 1.000 kWh Überschussstrom an KWG und würde dafür bei einer angenommenen Vergütung von 0,2 Euro/kWh normalerweise 200 Euro erhalten. Wenn er diese 1.000 kWh Überschussstrom verschenkt, dann erhält der Geschenkgeber zwar keine Vergütung mehr, aber der Geschenknehmer erhält einen Rabatt auf seine Stromrechnung, der bei einem angenommenen Strombezugspreis von 0,45 Euro/kWh immerhin 450 Euro ausmacht.

Nicht in Konkurrenz mit EEGs

KWG sieht das "Sonnengeschenk" jedoch nicht als Konkurrenz zu EEGs, vielmehr möchte man eine unbürokratische Ergänzung anbieten, erklärt der genossenschaftliche Energieversorger. Es werde durchaus positiv gesehen, dass die gemeinschaftliche Energieversorgung nun breit angenommen wird. „Gerade mit der momentan schwierigen Situation am Energiemarkt und den hohen Energiepreisen wollen wir einfache, mutige Lösungen schaffen", betont Zehetner. Das Sonnengeschenk kann von KWG Energiekund*innen in allen Stromnetzen genutzt werden. PV-Überschuss kann damit auch orts- und bezirksübergreifend verschenkt werden. Auch Unternehmen oder Gemeinden können diese Möglichkeit in Anspruch nehmen.

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Gut zu wissen: Über KWG

KWG (Kraftwerk Glatzing-Rüstorf eGen) ist ein seit 1920 tätiger regionaler und genossenschaftlicher Stromanbieter, Netzbetreiber und Energieversorger aus dem oberösterreichischen Schwanenstadt. Kund*innen aus ganz Österreich beziehen dort zu 100 Prozent erneuerbaren Strom. Sieben Kleinwasserkraftwerke und viele Photovoltaikanlagen entlang der Ager sichern die nachhaltige Stromproduktion.