Das EABG ist Teil des Energie-Pakets, auf das sich die österreichische Regierung bei ihrer Klausur zu Jahresbeginn geeinigt hat – seitdem wurde es leise um die Materie. Das Gesetz soll einen „One-stop-shop“ für Genehmigungsverfahren und Projekte schaffen, für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist.
Neben dieser Verfahrensbeschleunigung, die etwa PV-Anlagen auf bereits versiegelten Flächen grundsätzlich genehmigungsfrei stellen will, soll das EABG auch qualitative Vorgaben für die Energieraumplanung beinhalten. Darin wären z.B. Vorgaben für die Ausweisung von Vorrang- und Eignungszonen für PV- und Windkraftanlagen geregelt.
Sowohl Österreichs Energie, die Interessensvertretung der Stromwirtschaft, als auch der Übertragungsnetzbetreiber APG pochten erst kürzlich auf eine baldige Beschlussfassung des EABG, für die es eine Verfassungsmehrheit braucht. Eine neue Deadline könnte dem Gesetzgebungsprozess etwas Momentum verleihen: Teile der frisch verabschiedete neue EU-Richtlinie für erneuerbare Energie (RED III), die bis Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden muss, werden voraussichtlich ebenfalls im EABG abgebildet.
„Es kann ab sofort keine Verabschiedung oder Anpassung von Gesetzen im Bereich Erneuerbare Energie mehr geben, ohne die Vorgabe der neuen Richtlinie abzubilden!“, bringt es Martina Prechtl-Grundnig vom Dachverband Erneuerbare Energie Österreich auf den Punkt.