Überblick : Gesetze für die Energiewende auf dem Abstellgleis
Im Herbst wählt Österreich einen neuen Nationalrat, der die Geschicke des Landes für die kommenden fünf Jahre mitbestimmen wird. Einige geplante Gesetze sollte die grün-türkise Regierung also noch verabschieden, bevor es zu einem neu gewählten Machtverhältnis kommt. Neben dem innenpolitischen Zeitdruck kommen im Fall der Energiewende auch noch EU-Vorgaben sowie der Fakt, dass die Klimkrise beständig voranschreitet, hinzu. Vier wichtige Gesetze warten aktuell noch auf ihre Verabschiedung.
Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG)
Das EABG ist Teil des Energie-Pakets, auf das sich die österreichische Regierung bei ihrer Klausur zu Jahresbeginn geeinigt hat – seitdem wurde es leise um die Materie. Das Gesetz soll einen „One-stop-shop“ für Genehmigungsverfahren und Projekte schaffen, für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist.
Neben dieser Verfahrensbeschleunigung, die etwa PV-Anlagen auf bereits versiegelten Flächen grundsätzlich genehmigungsfrei stellen will, soll das EABG auch qualitative Vorgaben für die Energieraumplanung beinhalten. Darin wären z.B. Vorgaben für die Ausweisung von Vorrang- und Eignungszonen für PV- und Windkraftanlagen geregelt.
Sowohl Österreichs Energie, die Interessensvertretung der Stromwirtschaft, als auch der Übertragungsnetzbetreiber APG pochten erst kürzlich auf eine baldige Beschlussfassung des EABG, für die es eine Verfassungsmehrheit braucht. Eine neue Deadline könnte dem Gesetzgebungsprozess etwas Momentum verleihen: Teile der frisch verabschiedete neue EU-Richtlinie für erneuerbare Energie (RED III), die bis Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden muss, werden voraussichtlich ebenfalls im EABG abgebildet.
„Es kann ab sofort keine Verabschiedung oder Anpassung von Gesetzen im Bereich Erneuerbare Energie mehr geben, ohne die Vorgabe der neuen Richtlinie abzubilden!“, bringt es Martina Prechtl-Grundnig vom Dachverband Erneuerbare Energie Österreich auf den Punkt.
Klimaschutzgesetz (KSG)
Mit Ende 2020 lief die alte Fassung des Klimaschutzgesetzes aus. Österreich ist nun bereits über 1.000 Tage ohne Neuauflage, die eigentlich im Regierungsprogramm verankert wäre. Konkret geht es im Gesetz darum, verpflichtende Emissionsreduktionen für Bund und Länder festzulegen, um Österreich bis 2040 klimaneutral zu gestalten – und Strafzahlungen in Milliardenhöhe zu vermeiden. Trotz Bekräftigung von Umweltministerin Leonore Gewessler, das Gesetz noch vor Herbst 2024 beschließen zu wollen, sind eine Einigung der Koalitionspartner und damit auch Begutachtungsentwurf nicht absehbar. Für eine Verabschiedung des Gesetzes ist eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig. Die Vorgaben der EU gelten in der Zwischenzeit weiterhin.
Elektrizitätswirtschaftsgesetz (EIWG)
Bisher regelte das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) die leitungsgebundene Energieversorgung mit Strom. Die Nachfolgeregelung soll auf die Digitalisierung der Energiewirtschaft und die Umstellung auf erneuerbare Energieträger eingehen. Das ElWG will unter anderem Netzanschlüsse und -zugänge erleichtern, und einen Rechtsrahmen für die Flexibilitätsbeschaffung durch Netzbetreiber schaffen, um neben dem Netzausbau auch Netzkapazitäten optimiert nutzen zu können.
Gerhard Christiner, technischer Vorstand der APG, betont die Notwendigkeit, Stromnetze zu verstärken und die Akteure des Energiesystems zu digitalisieren: „Das schafft man nur mit noch schnelleren Genehmigungsverfahren und einem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz, welches den Rahmen für ein modernes kundenzentriertes Energiesystem schafft.“ Im Juni 2023 informierte Österreichs Energie, dass das Gesetz noch 2023 in Kraft treten soll – dem war nicht so. Vor dem Hintergrund, dass das ElWG für seinen Beschluss ebenfalls eine Zweidrittel-Mehrheit braucht, kann es auch noch dauern.
Update 12. Jänner: Das ElWG ist nun in Begutachtung, bevor es weiter in den Nationalrat geht.
Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG)
Ebenfalls nach der Regierungsklausur zu Beginn des Jahres vorgestellt, will man mit dem EGG den Anteil an erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf 7,5 TWh erhöhen. Um die Produktion zu steigern, soll es verpflichtende Grün-Gas-Quoten geben – und das eigentlich ab 2024.
Seit der Begutachtungsfrist liegt der Entwurf wieder im BMK und hat es bisher nicht aus dem vorparlamentarischen Verfahren geschafft; auch hier wäre für den Gesetzesbeschluss eine Verfassungsmehrheit nötig. „Wir brauchen dringend gesetzliche Vorgaben, um für Ausbau und Nutzung von grünem Gas eine gemeinsame Erwartungshaltung zu schaffen“, betont kürzlich Franz Angerer, Geschäftsführer der Österreichischen Energieagentur.