Technik im Krankenhaus : Wassersicherheit in Krankenhäusern: Wo Optimierungspotenziale liegen
Die angespannte Situation im Gesundheitswesen macht es erforderlich, dass alle Prozesse reibungslos und ohne Komplikationen ablaufen. Als absolute Voraussetzung für die Sicherheit der Patient*innen ist die Wassersicherheit für Krankenhäuser daher ein Schlüsselelement. Diese bedarf eines Risikomanagements, bei dem möglichen Gefährdungen durch validierte Maßnahmen gegengesteuert wird. Um die erforderlichen Schritte mit den begrenzten Ressourcen umsetzen zu können, ist ein hoher Automatisierungsgrad erforderlich.
Neben dem wirtschaftlichen Druck im Gesundheitssystem, Behandlungen möglichst effizient durchzuführen, ist es die Personalsituation, die eine rasche Genesung der Erkrankten besonders erstrebenswert macht. Die Vermeidung im Krankenhaus erworbener Infektionen, die den Heilungsprozess zumindest verzögern, ist daher oberstes Gebot. Dies betrifft nicht nur die direkten Infektionen im Zuge von Eingriffen oder der Behandlung. Aufgrund der Vulnerabilität der Patient*innen und der in Krankenhäusern üblichen komplexen Hausinstallationen mit unsteter Nutzung ist auch das Trinkwasser ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor. Das stellt sowohl die Krankenhaustechnik als auch das Hygieneteam vor große Herausforderungen.
ÖNORM B 1921: Mikrobiologische Anforderungen neu geregelt
Seit 15. April 2023 sind die mikrobiologischen Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit und deren Überwachung in der ÖNORM B 1921 geregelt. Für Systeme, die vor dem 15. April 2023 geplant bzw. gebaut wurden, ist weiterhin die Anwendung der ÖNORM B 5019 sowie der ÖNORM B 5021 zulässig. Dennoch zählt die ÖNORM B 1921 mit der Forderung nach einem Wassersicherheitsplan inzwischen zum anerkannten Stand der Technik, was zum Erscheinungstermin der ÖNORM B 5019 noch nicht der Fall war. Auch wenn der Wassersicherheitsplan in der ÖNORM B 5019 nicht gefordert ist, wird es im Anlassfall schwierig zu argumentieren sein, warum der inzwischen anerkannte Stand der Technik nicht eingehalten wurde.
Wassersicherheitsplan: Warum nicht?
Als häufiger Grund für einen nicht vorhandenen oder nicht ausreichend gelebten Wassersicherheitsplan werden fehlende Ressourcen genannt. Dies ist in der angespannten Situation in den Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens tatsächlich in der Praxis die relevanteste Hürde. Daher sind die Planer*innen gefordert, die Dokumentation so auszuführen, dass sie für die Systembeschreibung des Wassersicherheitsplans herangezogen werden kann. Zudem sind Planer*innen als Interessensvertreter der Auftraggeber gut beraten, auch technische Lösungen vorzuschlagen, die den Ressourcenaufwand für die Sicherstellung der Trinkwasserqualität möglichst gering halten.
Die Forderungen der ÖNORM B 5019, der ÖNORM B 5021 und der ÖNORM B 1921 haben dazu geführt, dass in den Krankenhäusern Leittechniksysteme zur Dokumentation der geforderten Temperaturverläufe gang und gäbe sind. In vielen anderen Bereichen liegt jedoch noch großes Optimierungspotenzial brach.
Automatische Spülsysteme am Point-of-Use sollten in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens schon längst zur Grundausstattung gehören.
Trinkwassersicherheit ohne Verschwendung
Bleibt eine ausreichende Nutzung aus, sind Spülungen zum regelmäßigen Wasseraustausch unerlässlich. Gerade in Krankenhäusern ist die Nutzung in der Praxis jedoch kaum vorhersehbar, denn sie ist nicht nur von der Belegung abhängig, sondern auch vom Gesundheitszustand der Patient*innen und damit von deren Fähigkeit, das Krankenbett zu verlassen und die Sanitäreinrichtungen zu nutzen.
Um den Folgen der Stagnation entgegenzuwirken, hat sich in den Krankenhäusern das tägliche Spülen der an den Strangenden gelegenen Entnahmestellen in Kaltwasserstellung besonders bewährt, denn es verhindert einen übermäßigen Temperaturanstieg in den Kaltwasserleitungen in den wohlig warm temperierten Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Zusätzlich sollten alle nicht genutzten Armaturen regelmäßig in Mischwasserstellung gespült werden, um für einen Wasseraustausch im Kalt- und Warmwassersystem vom Hausanschluss bis zu den Armaturen zu sorgen.
Diese Spülungen manuell durchzuführen, erfordert nicht nur kaum vorhandene personelle Ressourcen, sondern stellt auch zu Feiertagen und zu Ferienzeiten eine große organisatorische Herausforderung dar. Zudem führt es auch zu einer Wasserverschwendung, da das bereits im Zuge der Nutzung verbrauchte Wasser bei manuellen Spülungen nicht berücksichtigt werden kann.
Vielen Betreibern ist nicht bewusst, dass sowohl die ÖNORM B 5019 als auch die ÖNORM B 5021 und die ÖNORM B 1921 eine regelmäßige Erfassung der Nutzungsfrequenzen an den Entnahmestellen fordern. Auch dies können entsprechende Armaturen selbsttätig erledigen. Automatische Spülsysteme am Point-of-Use, die auch die tatsächliche Nutzung berücksichtigen und die Nutzungsfrequenzen dokumentieren, sollten daher in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens schon längst zur Grundausstattung gehören.
Lesetipp: Der Wassersicherheitsplan in Gebäuden
Das neue Fachbuch „Der Wassersicherheitsplan in Gebäuden“ vermittelt Grundlagenwissen zu potenziellen Risikofaktoren in Hausinstallationen und erläutert die Anforderungen an den in der ÖNORM B 1921 geforderten Wassersicherheitsplan gemäß CEN/TR 17801 verständlich.
Praktische Handlungsanweisungen, präventive Maßnahmen und ein Beispiel zur Erstellung eines Wassersicherheitsplans machen es zu einem unentbehrlichen Werkzeug für Gebäudebetreiber, Hygieneteams und Verantwortliche für die Haustechnik sowie Betriebsführung.