Erneuerbare-Wärme-Paket : BMK präsentiert Details zum EWP

Knapp eineinhalb Monate nach der Ankündigung des Erneuerbaren-Wärme-Pakets (EWP) gibt es nun erste Details nur Förderung für den Heizungstausch ab 2024. Die neuen Förderhöhen sollen ab 1. Jänner 2024 gelten, der Fördertopf für kommendes Jahr ist mit 1.250 Mio. Euro ausgestattet. Aus gutem Grund: Etwa 1,5 Mio. Haushalte in Österreich heizen aktuell noch mit alten Öl- oder Gasheizungen. Ausgearbeitet hat die die konkreten Förderdetails das Klimaschutzministerium, diese werden nun der Umweltförderungskommission zum Beschluss vorgelegt. Man rechnet mit einem Beschluss am 12. Dezember.

>> Disclaimer: Dieser Artikel bildet den Stand vom 29. November ab, alles über die am 12. Dezember veröffentlichten Heizungstausch-Förderungen finden Sie hier!
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Eckpfeiler des EWP

Mit dem EWP werden beim Heizungstausch durch Bundes- und Landesförderung zukünftig durchschnittlich 75 Prozent der Kosten für eine neue Heizung übernommen. Das Förderprogramm "Sauber Heizen für alle" wird zudem ausgeweitet: Haushalte im untersten Einkommensdrittel erhalten 100 Prozent bis hin zur technologiespezifischen Kostengrenze der Kosten gefördert. Auch die Förderpauschalen des Bundes für die thermische Gebäudesanierung werden durchschnittlich verdreifacht.

Der BMK-Vorschlag im Detail: Technologiespezifische Förderung

Bislang gab es eine Pauschale in Höhe von 7.500 Euro und für den Tausch von Gasheizungen zusätzlich einen "Raus aus Gas"-Bonus von 2.000 Euro. Ab 1. Jänner 2024 sollen technologiespezifische Förderpauschalen, daher sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser, als auch für Reihenhäuser und den mehrgeschossigen Wohnbau gelten. Je höher die Investitionskosten für ein klimafreundliches Heizsystem, desto höher soll somit auch die Förderung ausfallen. Eine Erdwärmepumpe ist beispielsweise teurer als ein Fernwärmeanschluss. Das soll nun auch bei den Förderpauschalen des Bundes abgebildet werden:

Förderpauschalen für Ein- und Zweifamilienhäuser:

  • Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 15.000 Euro
  • Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung: 18.000 Euro
  • Scheitholz-Zentralheizung: 16.000 Euro
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 16.000 Euro
  • Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 23.000 Euro

Auch der mehrgeschossige Wohnbau ist von der Förderoffensive umfasst. Je nach Heizungssystem und Leistung der Anlage solle es nach Vorschlag des BMK bis zu 45.000 Euro Basisförderung vom Bund (bisher bis zu 15.000 Euro). Dazu kommen 4.000 Euro pro Wohneinheit für die Zentralisierung des Heizsystems (bisher 3.000 Euro). Zudem soll weitere Boni geben, etwa für die Umstellung von Gas- auf Elektroherde, für das Bohren einer Erdsonde bei gleichzeitigem Einbau einer Erdwärmepumpe, für den Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem oder für die Errichtung einer thermischen Solaranlage.

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Geld für thermische Sanierung und "Sauber Heizen für Alle"

Nicht nur der Heizungstausch soll attraktiv gefördert werden: Auch die Förderhöhe des Bundes für die thermische Sanierung der Gebäude wird verdreifacht. Im Ein- und Zweifamilienhaus wird die maximale Förderhöhe für eine umfassende Sanierung von derzeit 14.000 Euro auf 42.000 Euro angehoben. Im mehrgeschossigen Wohnbau verdreifacht sich die maximale Förderung von 100 Euro/m2 auf 300 Euro/m2. „Durch die spürbare Erhöhung der Förderung wird die thermische Sanierung für sehr viele Haushalte in ganz Österreich endlich leistbar. Sie können nun die Investitionen in geringere Energiekosten stemmen und ihr Wohlbefinden steigern“, äußert sich Robert Schmid, Obmann des Fachverbands der Stein- und keramischen Industrie lobend dazu.

Die Förderung für Menschen mit geringem Einkommen "Sauber Heizen für Alle" wird ebenfalls ausgeweitet. Wie bisher werden hier bis zu einer technologiespezifischen Obergrenze einhundert Prozent der Kosten einer neuen Heizung gefördert. Nun wird die Förderung von Haushalten der untersten beiden Einkommensdezile auf das unterste Einkommensdrittel ausgeweitet. Bezogen auf einen Einpersonenhaushalt können Haushalte bis zu einem Monatseinkommen von netto 1.904 Euro (zwölf Mal) unterstützt werden. Für einen Mehrpersonenhaushalt erhöht sich die Einkommensgrenze mit entsprechenden Gewichtungsfaktoren. Die Einkommensgrenze für eine Familie mit zwei Kindern beträgt etwa netto 3.998 Euro.

Diese Kostenobergrenzen werden für 2024 an den Baupreisindex angepasst:

  • Anschluss Fernwärme: 28.243 Euro
  • Pellet- oder Hackgutkessel: 35.893 Euro
  • Scheitholzkessel: 29.816 Euro
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 25.383 Euro
  • Sole-Wasser bzw. Wasser-Wasser-Wärmepumpe: 37.252 Euro