Erneuerbare-Wärme-Paket ab 2024 : Habemus EWP!

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Das EWP wird Realität – und zwar ab 1. Jänner 2024.

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Wie erhofft hat die Umweltförderungskommission das Erneuerbare-Wärme-Paket inklusive Förderungen für Heizungstausch und thermische Sanierung nun rechtzeitig für 2024 am 12. Dezember beschlossen. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hatte vorab bereits über geplante Förderhöhen informiert, nun liegen die Details zu den Förderungen vor. 1,25 Mrd. Euro sollen für 2024 im EWP-Fördertopf sein.

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Förderung für Heizungstausch

Die neue Förderung geht im Gegensatz zu ihrem Vorgängermodell (7.500 Euro Pauschale vom Bund für alle Heizungstechnologien plus 2.000 Euro beim Tausch von Gasheizungen) ab 1. Jänner 2024 technologiespezifisch vor.

Durchschnittlich 75 Prozent der Kosten für eine neue Heizung sollen so durch Bundes- und Landesförderungen übernommen werden. Das gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser wie auch für den mehrgeschossigen Wohnbau. Die grobe Faustregel: Je höher die Investitionskosten für ein klimafreundliches Heizsystem, desto höher die Förderung.

Heating system in the house basement, a plumbler is installing and checking the boiler
© elenabsl - stock.adobe.com

Heizungstausch: Was ab 2024 gefördert wird

Was gefördert wird:

  • Umstieg von einem fossilen Heizsystem (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf einen Nah- oder Fernwärmeanschluss. Ist ein Anschluss nicht möglich, werden eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
  • Die Förderung gilt nicht nur für die Kosten des Geräts, sondern auch die Planungskosten, Wärmequellenanlage (Tiefenbohrungen, Erdkollektoren etc. inklusive Grabungsarbeiten), Einbindung in das Heizungssystem, zentrale Heizungsregelung, Speicher, Elektroinstallationen für die Heizung, oder Demontage- und Entsorgungskosten.

Wie gefördert wird:

  • Die Förderung wird nach Abschluss des Projekts ausbezahlt. Somit können auch Projekte, die aktuell einen Heizungstausch planen oder bereits eine thermische Gebäudesanierung umsetzen, schon unter den neuen Richtlinien genehmigt werden. Förderanträge, die aktuell laufen und für die noch keine Genehmigung erteilt wurde, bekommen ohne zusätzlichen Antrag automatisch die erhöhen Förderungen.
  • Die Förderung ist mit einer Höchstgrenze von maximal 75 Prozent der förderfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Fördersumme wird nach dem Heizungstausch und der Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

Förderhöhen für Private im Ein- oder Zweifamilienhaus

Ersatz des fossilen Heizsystems Maximale Förderung
durch klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme 15.000 Euro
durch Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung 18.000 Euro
durch Scheitholz-Zentralheizung 16.000 Euro
durch Luft-Wasser-Wärmepumpe (Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.) 16.000 Euro
durch Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe 23.000 Euro
Zuschlagsmöglichkeiten Maximale Förderung
Für Genehmigungen ab 01.01.2024: Bonus bei Ersatz eines Gas-Herdes durch Elektro-Herd (Ausstieg aus Kochgas) + 1.200 Euro
Für Genehmigungen ab 01.01.2024: Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser-Wärmepumpe + 5.000 Euro
Für Genehmigungen ab 01.01.2024: Bonus für Gesamtsanierungskonzept + 500 Euro
Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems + 2.500 Euro
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Förderhöhen für Private im mehrgeschossigen Wohnbau

Im mehrgeschossigen Wohnbau wird zwischen der Förderung einer zentralen, fossilfreien Heizungsanlage (abhängig von der Leistung der Anlage) und dem Anschluss einer Wohnung an ein zentrales Wärmeverteilsystem im Gebäude (Zentralisierung) unterschieden. Gefördert wird auch in dem Fall, dass Fernwärme bereits im Haus ist, aber kein Wohnungsanschluss besteht. Zudem wird die umfassende Zentralisierung im Gesamtgebäude gefördert.

Auch hier beträgt die Förderhöhe maximal 75 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten. Die endgültige Fördersumme wird nach dem Heizungstausch und der Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

Ersatz des fossilen Heizungssystems Maximale Förderung
durch klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme: Anlagen < 50 kW // Anlagen 50 kW bis 100 kW // Anlagen > 100 kW 15.000 Euro // 25.000 Euro // 31.000 Euro
durch Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung: Anlagen < 50 kW // Anlagen 50 kW bis 100 kW // Anlagen > 100 kW 18.000 Euro // 30.000 Euro // 37.000 Euro
durch Scheitholzheizung: Anlagen < 50 kW // Anlagen 50 kW bis 100 kW // Anlagen > 100 kW 16.000 Euro // 26.000 Euro // 31.000 Euro
durch Luft-Wasser-Wärmepumpe: Anlagen < 50 kW // Anlagen 50 kW bis 100 kW // Anlagen > 100 kW 16.000 Euro // 26.000 Euro // 31.000 Euro
durch Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: Anlagen < 50 kW // Anlagen 50 kW bis 100 kW // Anlagen > 100 kW 23.000 Euro // 37.000 Euro // 45.000 Euro
Zentralisierung Heizsystem Maximale Förderung
Zentralisierung des Heizungssystems – je neu angeschlossener Wohnung 4.000 Euro
Zuschlagsmöglichkeiten Maximale Förderung
Für Genehmigungen ab 01.01.2024: Bonus für Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem - je neu angeschlossener Wohnung + 4.000 Euro
Für Genehmigungen ab 01.01.2024: Bonus bei Ersatz eines Gas-Herdes durch Elektro-Herd (Ausstieg aus Kochgas) + 1.200 Euro
Für Genehmigungen ab 01.01.2024: Bonus für Gesamtsanierungskonzept oder klimaaktiv Sanierungsfahrplan + 1.000 Euro
Für Genehmigungen ab 01.01.2024: Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser-Wärmepumpe + 10.000 Euro
Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems:
Bei Anlagen < 50 kW (mind. 6 m² Kollektorfläche) + 2.500 Euro
Bei Anlagen 50 kW bis 100 kW (mind. 9 m² Kollektorfläche) + 3.500 Euro
Bei Anlagen > 100 kW (mind. 12 m² Kollektorfläche) + 5.000 Euro

55°C Vorlauftemperatur für Wärmepumpen

Nicht nur neue Förderhöhen wurden beschlossen, auch eine von der Branche bereits länger geforderte technische Änderung für Wärmepumpen wird nun umgesetzt: Die bisherige Fördervoraussetzung der Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems auf maximal 40°C fällt. Stattdessen können Wärmepumpen zukünftig auch bei Vorlauftemperaturen von bis zu 55°C gefördert werden. Die alte Regelung entspreche nicht mehr dem Stand der Technik, heißt es dazu von Seiten des BMK.

Zusatzförderung "Sauber heizen für alle"

Deutlich breiter angelegt wird nun auch die soziale Zusatzförderung "Sauber heizen für alle", die Menschen mit geringem Einkommen zugutekommt. Die Mittel dafür wurden bis 2030 verlängert und auf 1,6 Mrd. Euro aufgestockt.

Was gefördert wird:

Wie bisher werden bis zu einer technologiespezifischen Obergrenze 100 Prozent der Kosten für eine neue Heizung gefördert. Diese Möglichkeit stand bis dato den beiden untersten Einkommensdezilen offen, jetzt erfolgt eine Ausweitung auf das unterste Einkommensdrittel*.

Wie gefördert wird:

Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses zusätzlich zur Basisförderung (Raus aus Öl und Gas) des Bundes und den Landesförderungen ausbezahlt.

*Bezogen auf einen Einpersonenhaushalt entspricht das einem Monatseinkommen von netto bis zu 1.904 Euro (12x/Jahr). Bei Mehrpersonenhaushalten kommt es auf entsprechende Gewichtungsfaktoren an: Das sind ein Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen und 0,3 für jedes zusätzliche Kind. Die Einkommensgrenze für eine Familie mit zwei Kindern beträgt beispielsweise 3.998 Euro.

Technologie Kostenobergrenze
Anschluss Fernwärme 28.243 Euro
Installation Pellet- oder Hackgutkessel 35.893 Euro
Installation Scheitholzkessel 29.816 Euro
Installation Luft/Wasser Wärmepumpe 25.383 Euro
Installation Sole/Wasser bzw. Wasser/Wasser Wärmepumpe 37.252 Euro

Förderung für thermische Sanierung

Die Mittel zur Förderung von thermischen Sanierungen werden verdreifacht, außerdem wird die Förderquote für Private von 30 Prozent auf maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten aufgestockt.

Was gefördert wird:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
  • Tausch oder Sanierung der Fenster und Außentüren
  • Gebäudebegrünung und Entsiegelung von Stellplatzfläche
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Wie gefördert wird:

In Ein- und Zweifamilienhäusern erhöht sich die maximale Förderung für eine umfassende Sanierung von aktuell 14.000 Euro auf 42.000 Euro. Wird Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, ist ein Zuschlag möglich.

Im mehrgeschossigen Wohnbau verdreifacht sich die maximale Förderung von 100 Euro/m2 auf 300 Euro/m2. Auch hier bring die Nutzung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen einen Zuschlag, und zwar auf 525 Euro/m2. Ab 2024 beträgt die Förderung für die Einzelbaumaßnahme Fenster zudem bis zu 9.000 Euro.

Weitere Neuerungen:

  • Für ein Gesamtsanierungskonzept gibt es einen Bonus.
  • In denkmalgeschützten Gebäuden und Gründerzeithäusern kann nicht mehr nur der Tausch, sondern auch die Sanierung von Fenstern gefördert werden.
  • Aufhebung der Einschränkung auf einen Förderantrag je Aktionszeitraum.
  • Im mehrgeschossigen Wohnbau ...
    • ... wird eine zusätzliche Sanierungsklasse „Guter Standard“ eingeführt, die Förderungen vor allem für Altbauten im Gebäudebestand attraktiv machen soll.
    • ... wird die Umsetzungsfrist des Projekts für Anträge ab 2024 bis 30.09.2027 verlängert.