Runder Tisch der Wärmewirtschaft : Sechs Reformen für die Wärmewende
Der Runde Tisch der Wärmewirtschaft schlägt Reformen für eine beschleunigte Wärmewende im mehrgeschossigen Wohnbau vor.
- © TRFilm - stock.adobe.comDer Runde Tisch der Wärmewirtschaft hat sich zusammengetan, um ein Positionspapier zu Reformen im Miet- und Wohnrecht für die Wärmewende zu veröffentlichen. Angesichts der verbleibenden 28,6 Millionen Euro im Heizungstausch-Fördertopf für das laufende Jahr und verringerten Fördersätzen ab 2027 zeigen sich die versammelten Verbände einig: Finanzierungen
langfristig erleichtert und begünstigt werden, Förderungen allein reichen jedoch auch nicht aus. Damit sich die vorhandene Investitionsbereitschaft tatsächlich in Sanierungen im gesamten Gebäudebestand niederschlägt, brauche es flankierende Reformen im Miet-, Wohn- und Steuerrecht und klare Vorgaben für den Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen. Denn momentan liegt Österreichs Sanierungsrate mit 1,6 Prozent weit von den für die die Erreichung der Klimaziele erforderlichen 3 Prozent entfernt.
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Sorgenkind Mehrgeschosswohnbau
Während die Dekarbonisierung bei Ein- und Zweifamilienhäusern besser vorankommt, bleibt der mehrgeschossige Wohnbau eine Herausforderung. Genau dort dominieren oft noch fossile Heizsysteme, dazu kommen hohe Zustimmungshürden, Duldungspflichten und die Frage der Kostenverteilungen zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen. Geregelt werden diese Themen im Mietrechtsgesetz (MRG), dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) – Rechtsmaterien, für die der Runde Tisch der Wärmewirtschaft nun konkrete Änderungen vorschlägt.
Diese sechs Empfehlungen gibt die Branche, um das Recht an die Erfordernisse der Wärmewende anzupassen:
6 Empfehlungen für die Wärmewende im mehrgeschossigen Wohnbau
1. Defossilisierung als Erhaltungsmaßnahme
Sanierungsmaßnahmen für die Defossilisierung sollen ausschließlich als verpflichtende Erhaltungsmaßnahme über §28 WEG geregelt werden. Die aktuelle Unterscheidung zwischen Erhaltungsmaßnahmen (§28 WEG) und freiwilligen nützlichen Verbesserungen (§29 WEG) führe laut Positionspapier zu Verzögerungen und Rechtsunsicherheit. Solange die Defossilisierung rechtlich als freiwillige Verbesserung statt als Pflicht zur Erhaltung gilt, besteht keine rechtliche Notwendigkeit, zu handeln.
2. Bonus-Malus-System bei der Mietzinsbildung
Die energetische Qualität von Gebäuden und Wohnungen solle sich im Mietzins widerspiegeln, fordert das Positionspapier. Insbesondere im Altbau würde der Richtwertmietzins, der oft deutlich unterhalb der Marktmiete liegt, für unwirtschaftliche Voraussetzungen bei der Sanierung sorgen. Gebäudeübergreifend lautet der Vorschlag also: Bleiben energetische Verbesserungen aus, sollte dies zu Mietzinsreduktionen führen, während Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz im Gegenzug zu klar geregelten Mietzinsanhebungen berechtigen.
3. Duldungspflichten für umfassende Defossilisierungsmaßnahmen
Einzelne Mieter*innen oder Eigentümer*innen sollten umfassende Defossilisierungs- und Sanierungsvorhaben nicht mehr durch Vetos oder Verzögerungen blockieren können. Klar definierte Anfechtungsgründe und eine transparente Regelung der Kostenverteilung seien für Rechtssicherheit notwendig.
Das ist der Runde Tisch der Wärmewirtschaft
Der Runde Tisch der Wärmewirtschaft ist eine Initiative des Zukunftsforum SHL und tagt mindestens einmal im Jahr. Vertreten sind Verbände aus dem Energie-, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnikbereich.
Folgende Verbände haben das Positionspapier unterschrieben:
DECA, Austria Solar, Erneuerbare Energie Österreich, Dachverband Energie-Klima, Geothermie Österreich, proPellets Austria, Komfortlüftungssysteme Austria, Österreichische Vereinigung des Sanitär- und Heizungsgroßhandels (ÖVSHG), Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker*innen, Bundesverband der Rauchfangkehrer*innen und das Zukunftsforum SHL
4. Heizkostenabrechnung und Energy Contracting reformieren
Investitionen in erneuerbare Heizsysteme, energetische Sanierungen und energieeffiziente Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung sollen fair verteilt und Heizkosten verbrauchsabhängig je Nutzungseinheit abgerechnet werden. Die derzeitigen Regelungen im Heizkostenabrechnungsgesetz würden im Gebäudebestand vielfach zu Intransparenz führen. Im Positionspapier werden Energy‑Contracting‑Modelle als Chance gesehen, erneuerbare Wärmesysteme ohne hohe Anfangsinvestitionen umzusetzen; dafür brauche es aber klare Regeln zur Kostenweitergabe, Vertragsdauer und Kündigung.
5. Steuerliche Anreize für Vermieter*innen
Weiters schlägt das Positionspapier steuerliche Entlastungen vor: Etwa eine befristete Umsatzsteuerermäßigung für thermische Sanierungen und den hydraulischen Abgleich, eine Reduktion der Abschreibungsdauer für Sanierungsinvestitionen an Gebäuden von 67 auf 30 Jahre und eine Anhebung der 25-Prozent-Grenze für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen.
6. Klare Rahmenbedingungen und Planungssicherheit
Förderungen und steuerliche Anreize unterstützen zwar den Umstieg, ersetzen aber aus Sicht des Runden Tisches keine klaren Rahmenbedingungen für den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen. Planungs- und Investitionssicherheit seien entscheidend, um Lock-in-Effekte in fossile Infrastruktur zu verhindern und der Wirtschaft einen verlässlichen Investitionsrahmen zu geben.
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