Wärmewende : Wie geht's weiter mit Österreichs Gasnetzen?

Gas tap with pipeline system at natural gas station. Industry

Der Klimaschutz erfordert den allmählichen Ausstieg aus Erdgas. Dafür braucht es klare Regeln und eine langfristige Strategie, fordern die österreichischen Netzbetreiber.

- © Photocreo Bednarek - stock.adobe

Jetzt wo das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für die österreichische Stromversorgung geschaffen hat, rückt der Gasmarkt in den Fokus. Bis August muss Österreich die EU-Erdgas-Richtlinie in nationales Recht überführen – ein Zeitpunkt, der laut Branchenstimmen auch als Chance für eine strategische Neuausrichtung gesehen werden sollte.

Beim energiepolitischen Hintergrundgespräch des Forums Versorgungssicherheit am 15. Jänner 2026 plädierte Florian Pilz, Geschäftsführer von Netz Burgenland, dafür, diesen Anlass zu nutzen, um eine klare Strategie für den Ausstieg aus Erdgas zu finden. „Als Netzbetreiber brauchen wir langfristig verlässliche Vorgaben für weitere Investitionen ins Gasnetz: Wo wird es nicht mehr gebraucht, wo soll es erhalten oder sogar ausgebaut werden?“, so Pilz. 

Die Sprecherin des Forums Versorgungssicherheit, Brigitte Ederer, warnte vor Versorgungslücken und Mehrkosten, wenn der Rückzug aus Erdgas ungesteuert vor sich geht: „Im Hinblick auf den Klimaschutz ist es wünschenswert, dass die Nutzung von Erdgas langfristig zurückgeht. Doch der Ausstieg muss stets ein geplanter Umstieg sein, die Bürger brauchen Klarheit, welche Alternativen zum Gas ihnen zur Verfügung stehen.“

>> Immer up to date mit News um die Gebäudewärme bleiben? Abonnieren Sie unsere Newsletter: Hier geht’s zur Anmeldung!

Die Sprecherin des Forums Versorgungssicherheit, Brigitte Ederer, warnte vor Versorgungslücken und Mehrkosten, wenn der Rückzug aus Erdgas ungesteuert vor sich geht.

- © Hans Leitner

Eckpunkte der EU-Erdgas-Richtlinie

Die EU-Richtlinie 2024/1788 ist Teil der Dekarbonisierung der EU-Energiesysteme mit Fokus auf Erdgas und Wasserstoff. Die Richtlinie musste bis 5. August 2026 in nationales Recht umgesetzt werden, in ihr enthaltenen Vorschriften sollten ab demselben Datum gelten. 

Die Richtlinie regelt unter anderem:
 

  • Dekarbonisierung: Die Integration erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase wie Wasserstoff und damit der Umstieg weg von einem erdgasbasierten System werden erleichtert. Dazu zählen gemeinsame Vorschriften für die Fernleitung, Lieferung und Speicherung von Erdgas und Wasserstoff und der Aufbau eines funktionierenden Wasserstoffmarkts. 
     
  • Marktgestützte Lieferpreise: Den Versorgern steht es frei, den Preis für Erdgas und Wasserstoff zu bestimmen. Mitgliedsstaaten müssen aber auch für den Schutz der von Energiearmut betroffenen Kund*innen und schutzbedürftiger Haushaltskund*innen sorgen. Die neuen Vorschriften enthalten klare Kriterien für das Eingreifen der Mitgliedstaaten in die Festsetzung der Preise der Erdgasversorgung.
     
  • Umgang mit Erdgaspreiskrise: Bei erheblichen Preisspitzen am Erdgasmarkt kann der Rat der Europäischen Union eine regionale oder EU-weite Erdgaspreiskrise ausrufen. In diesem Fall kann in die Festsetzung der Preise der Erdgasversorgung von KMU, Haushaltskunden und grundlegenden sozialen Diensten eingegriffen werden.
     
  • Verbraucherrechte und Verbraucherschutz: Verbraucher*innen haben das Recht, ihren Erdgas- und Wasserstoffversorger frei zu wählen. Kund*innen erhalten zudem bessere Informationen zu Angeboten, in Verträgen und Rechnungen. Schutzbedürftige und von Energiearmut betroffene Kund*innen werden besonders vor Versorgungsunterbrechungen geschützt.
     
  • Netzentwicklung und -planung: Erdgasfernleitungs- und Wasserstofffernleitungsnetzbetreiber werden getrennt. Gasfernleitungs- und Wasserstofffernleitungsnetzbetreiber müssen alle zwei Jahre einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan einreichen, damit die korrekte Infrastruktur für die gemeinsamen Szenarien vorliegt. Verteilernetzbetreiber müssen Stilllegungspläne erarbeiten, wenn die Erdgasnachfrage vermutlich fallen wird und das Erdgasverteilernetz oder das gesamte System stillgelegt oder für Wasserstoff umgebaut werden muss.
Je weniger Teilnehmer im Netz, desto höher der Anteil für den Einzelnen.
Florian Pilz, Netz Burgenland

Energie-Raumplanung für die Wärmewende

Schon jetzt gehe die Nutzung von Erdgas deutlich zurück, weil immer mehr Besitzer*innen von Eigenheimen ihre Heizung auf Wärmepumpen umstellen, so das Forum Versorgunggsicherheit. Im städtischen Bereich wird überdies die Fernwärme stets weiter ausgebaut. Als Folge davon gab es im Burgenland mit Jahresende 2024 um 12,8 Prozent weniger Erdgas-Zählpunkte als 2020, im österreichweiten Schnitt betrug der Rückgang rund 10 Prozent.

Doch dieser individuell und punktuell vor sich gehende Ausstieg berge eine große Gefahr, warnt Pilz. Denn die fixen Netzkosten bleiben konstant, werden aber auf immer weniger Kund*innen verteilt: „Damit steigen die Gebühren pro Haushalt. Die Kosten für das Netz müssen ja anteilig getragen werden. Je weniger Teilnehmer im Netz, desto höher der Anteil für den Einzelnen.“

>> Energieverbrauch, Energieträger & Verwendungszweck in Zahlen: So heizen Österreichs Haushalte

Von der Anschlusspflicht zur Stilllegung

Ein solches Negativ-Szenario lässt sich demnach nur vermeiden, wenn das Netz dort, wo es nicht mehr gebraucht wird, stillgelegt wird. Dazu müssen aber in dem entsprechenden Gebiet ausnahmslos alle Kund*innen ihre Energieversorgung umstellen. Denn das österreichische Gaswirtschaftsgesetz (GWG) aus 2011 legt in Paragraf 59 allgemeine Anschlusspflicht fest. Verteilernetzbetreiber sind innerhalb ihres Versorgungsgebiets also verpflichtet, privatrechtliche Endverträge mit Endverbrauchern über den Anschluss an das Erdgasverteilernetz sowie die Netznutzung abzuschließen.

Das könnte sich bald ändern. Die Gas-Richtlinie legt in Artikel 38 fest, dass ein genehmigter Stilllegungsplan Voraussetzung dafür sein kann, dass ein Gasverteilernetzbetreiber den Anschluss eines Gasnetzkunden verweigern kann und den Gasanschluss eines bestehenden Gasnetzkunden kündigen darf. Damit gehen auch Regeln für den Konsumentenschutz in Artikel 13 einher, etwa die rechtzeitige Information über den geplanten Termin, die geplanten Schritte und den entsprechenden Zeitplan oder auch, dass Konsument*innen Zugang zu Anlaufstellen und ausreichende Beratung zu nachhaltigen Heizlösungen sowie Informationen über finanzielle Unterstützung erhalten.

Alternativen zum Heizen mit Erdgas müssen demnach zur Verfügung stehen, bevor das Gasnetz stillgelegt werden kann. „Wir brauchen eine umfassende Energie-Raumplanung“, fordert deshalb Pilz, „es braucht klare Vorgaben, welche Gebiete künftig weiter mit Gas versorgt werden sollen und welche nicht. Dabei muss auch geklärt werden, ob die betroffene Region Fernwärmeanschlüsse erhält oder aber zur Gänze auf Wärmepumpen umstellt – in diesem Fall wird häufig das Stromnetz verstärkt werden müssen.“

Für die Raumwärme von Wohngebäuden kommt Wasserstoff wohl nicht infrage.
Florian Pilz, Netz Burgenland

Grünes Gas für Gewerbe und Industrie

In manchen Fällen kann auch eine Umnutzung der Infrastruktur sinnvoll sein. Denn Biomasse, Strom und Fernwärme sind jedoch nicht die einzigen Alternativen zum Erdgas. Klimaneutralität kann auch durch den Einsatz von Biomethan oder von Wasserstoff erreicht werden. Auch in diesem Fall müsse die Umstellung strategisch für klar definierte Regionen geplant werden, betont Pilz: „Eine Versorgung mit CO₂-neutralem Biogas ist nur dort sinnvoll, wo die Produktion in ausreichender Menge und ausreichender Qualität sichergestellt werden kann. Wo das der Fall ist, muss das Netz nicht stillgelegt, sondern im Gegenteil ausgebaut werden. Eine solche Investition bedeutet immer eine langfristige Weichenstellung und erfordert daher eine Grundsatzentscheidung.“

>> Grünes Gas: Elektrolyseanlage in Wien in Betrieb

Klimaneutrales Gas sollte bevorzugt in jenen Regionen erste Wahl sein, wo Gewerbe und Industrie versorgt werden müssen, so Pilz: „In manchen Produktionsprozessen ist Gas nicht zu ersetzen. Wir wissen aus Gesprächen mit Großkunden, dass viele Betriebe abwandern würden, wenn kein Gas verfügbar sein sollte.“ Die Bedeutung von Wasserstoff für die klimaneutrale Energieversorgung wird stark zunehmen, ist Pilz überzeugt, doch er wird auch auf längere Sicht nur in begrenzter Menge verfügbar sein, weshalb klare Prioritäten für die Verwendung gesetzt werden müssen: „Er wird zunächst einmal für Gewerbe, Industrie und E-Fuels gebraucht. Für die Raumwärme von Wohngebäuden kommt Wasserstoff wohl nicht infrage.“ Abschließend hofft Pilz auf rasche Fortschritte beim Gaswirtschaftsgesetz (GWG) sowie beim Gesetz über Erneuerbare Gase (EGG).

Über das Forum Versorgungssicherheit

Das Forum Versorgungssicherheit ist die gemeinsame Plattform von fünf Verteilernetzbetreibern: Wiener Netze, Netz Niederösterreich, Netz Burgenland, Linz Netz und Netz Oberösterreich.

Sie wollen mehr?