Förderung für Heizungstausch und thermische Sanierung : In welchem Bundesland die Förderung für den Heizungstausch am höchsten ist

Ein Heizkörper-Regler auf Euro-Scheinen. Förderung
© maho - stock.adobe.com

Global 2000 präsentiert eine Analyse der Förderungen für den Heizungstausch und die thermische Sanierung des Bundes und der Bundesländer. Förderungen von Bund und Ländern können kombiniert werden, jedoch sind Information dazu, wie hoch die Förderungen insgesamt ausfallen, nicht unbedingt transparent.

Die Umweltschutzorganisation hat deshalb eine Analyse* derzeit mögliche Einmalzuschüsse für eine typische Beispielsanierung eines Einfamilienhauses durchgeführt. Angenommen wurde ein Gebäude aus den 1970er-Jahren mit rechteckigem Grundriss und
einer Wohnfläche von 120 m2, für das eine umfassende Wärmedämmung, ein Fenstertausch und die Umstellung auf eine Wärmepumpe mit Tiefenbohrung durchgeführt wird. Die Gesamtkosten werden dafür auf 100.000 Euro geschätzt. Der Vergleich zeigt, dass die Sanierungsförderungen je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausfallen.

„Die Förderungen für thermische Sanierung und Heizkesseltausch waren noch nie so hoch wie heute. Bei geschätzten Gesamtkosten von etwa 100.000 Euro bei einer umfassenden Sanierung inklusive Heizungstausch kann man sich je nach Bundesland zwischen 58.000 und 93.800 Euro abholen", fasst Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von Global 2000 zusammen.

* Die Analyse bezieht sich auf den Förderstand im Februar 2024. Es ist davon auszugehen, dass einige Bundesländer ihre Förderungen noch dem neuen Förderpaket des Bundes anpassen. Wien hat ab März etwa bereits eine neue Sanierungsförderung.

Hintergrund: Das Erneuerbare-Wärme-Paket

Der Bund hat seine Förderungen für thermische Sanierungsmaßnahmen ("Sanierungsbonus") und den Ersatz fossiler Heizungen ("Raus aus Öl und Gas") im Rahmen des Erneuerbare-Wärme-Pakets mit Jahresbeginn 2024 deutlich erhöht und fördert nun bis zu 75 Prozent der Kosten für den Heizungstausch und bis zu 50 Prozent der Kosten für Wärmedämmung und Fenstertausch in Form von Einmalzuschüssen. Diese Maßnahmen werden aber nicht nur vom Bund, sondern auch von den Ländern gefördert – die Förderungen können kombiniert werden.

Heizungstausch und thermische Sanierung: Der Bundesländer-Vergleich

Betrachtet man die Beispielsanierung mit Kosten von 100.000 Euro, beträgt der Zuschuss des Bundes 58.000 Euro, womit bereits mehr als die Hälfte der gesamten Sanierungskosten abgedeckt ist. Unterschiede von mehreren tausend Euro tun sich in weiterer Folge bei den Landesförderungen auf:

  • Bei der Kombination von Bundes- und Landesförderung ist der gesamte Zuschuss in Tirol am höchsten. Dort werden insgesamt 93.800 Euro als Einmalzuschuss gewährt.
  • Auch in der Steiermark ist der Zuschuss mit 86.500 Euro vergleichsweise hoch.
  • Mehr als Dreiviertel der Kosten gibt es auch in Vorarlberg (83.600 €), Salzburg (83.500 €) und Kärnten (83.200 €).
  • In Wien (68.800 €) und Oberösterreich (67.200 €) fällt der Zuschuss deutlich geringer aus.
  • Das Burgenland (61.500 €) liegt noch vor Niederösterreich, wo Einmalzuschüsse mit Anfang 2024 abgeschafft wurden. Somit kann in Niederösterreich nur auf die Förderung des Bundes zurückgegriffen werden.
>> Immer up to date mit Meinungen und News aus der Branche sein? Abonnieren Sie unsere Newsletter: Ob wöchentliche Übersicht, Planer*innen-Newsletter oder Sanitär-Trendletter – mit uns bleiben Sie informiert! Hier geht’s zur Anmeldung!


TGA Konferenz Meets Wachstum

Sanierung & Tourismus:
Chancen für die Gebäudetechnik

TGA meets Wachstum am 14. Mai

Thermische Sanierung: Der Bundesländer-Vergleich

Untersucht wurde auch der Fall, dass eine thermische Sanierung (Wärmedämmung, Fenstertausch) vorgenommen wird, aber kein Heizungstausch erfolgt. Dafür werden Kosten von 60.000 Euro geschätzt. In dem Fall beträgt der Zuschuss des Bundes 30.000 Euro, womit die Hälfte der Kosten bereits abgedeckt ist.

  • Bei der Kombination von Bundes- und Landesförderung ist der Gesamtzuschuss in Tirol erneut am höchsten. Dort werden insgesamt 53.800 Euro, das entspricht 89,7 Prozent der Sanierungskosten, als Einmalzuschuss gewährt.
  • Auch in Vorarlberg ist der Zuschuss mit 51.600 Euro (86 % der Kosten) vergleichsweise hoch.
  • Mehr als ein Dreiviertel der Kosten gibt es auch in Kärnten (49.200 €, 82 %), der Steiermark (48.000 €, 77,5 %) und Salzburg (46.500 €, 78 %).
  • Geringere Förderungen gibt es in Wien (40.800 €, 68 %) und Oberösterreich ( 37.500 €, 62,5 %).
  • Im Burgenland und in Niederösterreich kann, wenn kein Kredit aufgenommen wird, nur auf den Einmalzuschuss des Bundes zurückgegriffen werden.
© Global 2000/Mira Nograsek

Energiewende muss planbar sein

In den einzelnen Bundesländern gibt es aber nicht nur Einmalzuschüsse, sondern auch die Möglichkeit, geförderte Kredite zu erhalten. Das Burgenland und Niederösterreich setzen stark auf dieses Modell. Somit wird auch für Menschen, die die hohen Investitionssummen nicht vorab finanzieren können, eine Möglichkeit geschaffen. Global 2000 spricht sich hier für Wahlfreiheit aus: „Es sollte Fördermöglichkeiten in allen Bundesländern, sowohl für Bürger*innen, die Kredite benötigen, als auch für jene, die etwas angespart haben, geben. Kritisch sind auch die beschränkten Fördertöpfe. So kann es sein, dass attraktive Förderungen rasch aufgebraucht sind und nicht alle zum Zug kommen,“ so Wahlmüller.

>> Kritischer sieht das EWP übrigens Hoval-Chef Christian Hofer. Zum Interview geht's hier.

Gleichzeitig weist Global 2000 darauf hin, dass nicht gesichert ist, dass diese hohen Förderungen dauerhaft bereitgestellt werden – in Anblick der Nationalratswahlen im Herbst ist das durchaus berechtigt. Um eine planbaren Energiewende zu schaffen, wird ein rechtlicher Rahmen benötigt, der bis 2040 sicherstellt, dass Gebäude saniert und fossile Heizkessel getauscht werden (wie auch die neue EU-Gebäuderichtlinie vorschreibt).

Das von der Bundesregierung großteils abgesagte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) ist laut der Umweltschutzorganisation daher nach wie vor notwendig. Allerdings haben auch die Bundesländer Spielräume: „Jedes einzelne Bundesland ist jetzt gefordert, einen klaren Ausstiegsplan aus fossilen Heizgeräten festzulegen und rechtlich verbindlich zu verankern", schließt Wahlmüller.